Verfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsgericht

Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

Fax: +49 (721) 9101-382

Verfassungsbeschwerde gegen den/die urteilenden Richter zum Urteil 1 BvR 2649/21) vom 10.02.2022

wegen

  • aller nach dem AMG, dem StGB und dem VStGB in Betracht kommenden Straftaten und Beteiligungsformen
  • Mißachtung der Verfassung / des Grundgesetzes der BRD
  • Mißachtung des Nürnberger Kodex, sowie der Menschenrechte

In diesem Kontext besteht insbesondere der dringende Tatverdacht

  • des Völkermordes i.S. der Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB und
  • der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach § 7
  • Volksverhetzung nach §130 StGB
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Wenn Verschwörungstheorien real werden…

Es galt als Verschwörungstheorie, dass ein chinesisches Labor etwas mit dem Ausbruch des Coronavirus zu tun haben könnte. Jetzt könnte doch etwas dran sein  aber anders als gedacht.

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Menschenversuche – historisch

Geköpfte unter Strom, Pestflöhe und Gasbrand

Der Mensch war wohl von je her interessiert an Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, sowie Krankheiten und deren Ursache/n und Wirkung/en aufden menschlichen Organismus.
Die Historiker konten dabei aufzeigen, wie die Grenzen des ethisch vertretbaren Handelns immer wieder überschritten wurden. Die Fortschritte in der Medizin hatten ihren Preis – und ging in vielen Fällen mit der Degradierung des Menschen zum «Versuchsmaterial» einher.

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Corona

Im wahrtsen Sinne des Wortes – in aller Munde….

die Simpsons waren da schneller – hier gibt es eine Episode, in der schon der Corona-Virus als solcher benannt wurde – auch wenn dann in der deutschen Ausstrahlung „Osaka-Virus“ daraus wurde, es was eine Episode aus dem Jahre 1993!

Warum die publizierten Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind.

  • seit 17.03.20 werden nur noch elektronisch übermittelte Daten veröffentlicht.
  • die Übertragungsquote der einzelnen Bundesländer reicht dabei von 70 bis 100% (siehe Grafik)
  • Es werden nur Fälle veröffentlicht, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung (unabhängig vom klinischen Bild) vorliegt. Da nun aber die Virulenz in den Tagen 2 bis 7 (im Mittel 5,2) am höchsten ist und eine Übertragung bereits erfolgen kann ohne Symptomatik ist hier ein schlechtes Krisenmanagement zu postulieren.
  • Zwischen dem Bekanntwerden eines Falls vor Ort, der Meldung an das Gesundheitsamt, der Eingabe der Daten in die Software, der Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI liegt eine gewisse Zeitspanne. Die kann gemäß den Vorgaben im Infektionsschutzgesetz zwei bis drei Arbeitstage lang sein

Hallo Welt!