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{"id":553,"date":"2022-10-02T23:39:11","date_gmt":"2022-10-02T21:39:11","guid":{"rendered":"http:\/\/systembeobachter.org\/?p=553"},"modified":"2022-10-02T23:39:11","modified_gmt":"2022-10-02T21:39:11","slug":"merkel-dinner-mit-karlsruher-richtern","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/systembeobachter.org\/?p=553","title":{"rendered":"Merkel-Dinner mit Karlsruher Richtern"},"content":{"rendered":"<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_553 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_553')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_553').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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Es bescheinigt dem h\u00f6chsten deutschen Gericht, nicht ausreichend auf Fragen von Journalisten geantwortet zu haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hier lesen und h\u00f6ren Sie den Bericht:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">?? https:\/\/www.bild.de\/politik\/inland\/politik\/merkel-dinner-mit-verfassungsrichtern-bild-klatsche-fuer-karlsruhe-80431728.bild.html<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kommentar: Dass wir das noch erleben d\u00fcrfen: Dem Bundesverfassungsgericht wird vom Verwaltungsgericht Karlsruhe bescheinigt, die Presse zu ignoriert zu haben.<br>Es lag auf der Hand, dass von interessierter Presse nach dem Kanzlerdinner mit dem Bundesverfassungsgericht am 30.06.2021, bei dem die Corona Politik er\u00f6rtert wurde, dieses Treffen thematisiert wurde, da es w\u00e4hrend des laufenden Verfahrens beim BVerfG stattgefunden hat. Da keinerlei Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Inhalt die Gespr\u00e4che erteilt wurden, hat Jeder &#8211; wohl zu Recht &#8211; Einflussnahme und Absprachen vermutet unter dem Motto \u201ekeine Antwort ist auch eine Antwort\u201c. Durch dieses Verhalten der Regierung und des Bundesverfassungsgerichts hat unsere Demokratie gro\u00dfen Schaden genommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>In dem Verfahren einer BILD-Journalistin gegen das BVerfG ging es der Sache nach nur noch um Kosten. Doch dabei stellte das VG Karlsruhe fest, dass das BVerfG Fragen zum Abendessen der Richter mit Angela Merkel zu Unrecht nicht beantwortet hat.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.dw.com\/de\/%C3%BCber-karlsruhe-ist-nur-der-blaue-himmel\/a-35899877#:~:text=Bereits%20Adenauer%20stellte%20resigniert%20fest,h%C3%B6heren%20Instanz%20Rechenschaft%20schuldig%20sind\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">&#8222;\u00dcber Karlsruhe ist nur der blaue Himmel.&#8220;<\/a>&nbsp;Diese Konrad Adenauer zugeschriebene \u00c4u\u00dferung&nbsp;nach einer f\u00fcr ihn unliebsamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gilt in Zeiten supranationaler europ\u00e4ischer Gerichte nicht mehr durchgehend. Aber von deutschen Gerichten muss sich das BVerfG nichts sagen lassen, jedenfalls, was seine Rechtsprechung angeht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anders sieht es aus, wenn das BVerfG selbst \u2013 etwa wegen seiner Justizverwaltungst\u00e4tigkeit \u2013 verklagt wird. In diesem Fall entscheiden einfache Gerichte \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit seines Handelns. So j\u00fcngst das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe. Es entschied mit Beschluss vom 14. Juni 2022 (Az.&nbsp;4 K 233\/22), dass das BVerfG der Journalistin Lydia Rosenfelder, die f\u00fcr&nbsp;<em>Bild<\/em>&nbsp;und&nbsp;<em>Bild am Sonntag&nbsp;<\/em>arbeitet,&nbsp;vorgerichtlich&nbsp;Fragen h\u00e4tte beantworten m\u00fcssen. Hintergrund des Verfahrens waren Fragen von Rosenfelder an das BVerfG zum gemeinsamen Abendessen von Verfassungsrichter:innen mit Angela Merkel und Bundesminister:innen am 30. Juni 2021.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Befangenheitsantr\u00e4ge nach Abendessen zwischen Richtern und Regierung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Obwohl derartige Abendessen mitsamt Vortr\u00e4gen als Austausch zweier staatlicher Institutionen schon lange Tradition haben, sorgte die Veranstaltung im Sommer 2021 f\u00fcr Kritik. Denn dort wurde auf Initiative von Gerichtspr\u00e4sident Stephan Harbarth die Agenda umgeplant und das Thema &#8222;Entscheidung unter Unsicherheiten&#8220; aufgenommen \u2013&nbsp;eine typische Problematik von Corona-Ma\u00dfnahmen auch der Bundesregierung. Zu diesem Zeitpunkt waren gegen die Ma\u00dfnahmen mehrere hundert Verfahren anh\u00e4ngig. In einer&nbsp;<em>LTO<\/em>&nbsp;vorliegenden Terminvorbereitung des Bundesministeriums der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz (BMJV, jetzt BMJ) hie\u00df es, das Tischgespr\u00e4ch diene dazu, &#8222;einander die jeweilige institutionelle Perspektive verst\u00e4ndlicher zu machen&#8220;. Hinweise des BVerfG zu laufenden Verfahren erwartete das BMJV indes nicht. Das BVerfG werde konkrete \u00c4u\u00dferungen meiden, &#8222;um auch nur den Anschein zu vermeiden, hier werde mit der Bundesregierung unter Ausschluss der \u00fcbrigen Verfahrensbeteiligten &#8218;gekungelt'&#8220;. Das Kanzleramt stufte das Thema zwar als grunds\u00e4tzlich geeignet ein, hatte jedoch aufgrund der zeitnahen Entscheidung des BVerfG in Sachen Bundesnotbremse und einem weiteren Thema mit Aktualit\u00e4tsbezug laut Aktenlage Bedenken (&#8222;allerdings ber\u00fchren beide Themen auch aktuelle Streitpunkte&#8220;).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Doch das Thema blieb. Am Abend hielt Verfassungsrichterin Susanne Baer einen abstrakten Vortrag hierzu, die ehemalige Justizministerin Christine Lambrecht referierte konkret zu politischen Unsicherheiten w\u00e4hrend der Coronakrise.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Bekanntwerden dieses Vorgangs wurden von den Beschwerdef\u00fchrern der Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnotbremse, vertreten durch Rechtsanwalt Nico H\u00e4rting, Befangenheitsantr\u00e4ge gegen Gerichtspr\u00e4sident Stephan Harbarth und Richterin Susanne Baer gestellt. Diese st\u00fctzten sich u.a. darauf, dass ein Austausch \u00fcber die Thematik zwar mit der Bundesregierung, mangels m\u00fcndlicher Verhandlung aber nicht mit den Beschwerdef\u00fchrern stattgefunden habe.&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bverfg-1bvr78121-ablehnung-gesuch-harbarth-baer-abendessen-bundesregierung-abgelehnt-befangenheit\/\">Die Antr\u00e4ge wurden im Oktober 2021 zur\u00fcckgewiesen.<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Journalistin geht Verdacht der Geheimhaltung nach und will Ausk\u00fcnfte vom BVerfG<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Journalistin Rosenfelder recherchierte zu dem Vorgang. Sie interessierte sich f\u00fcr den Inhalt der Rede von Richterin Baer und n\u00e4here Umst\u00e4nde der Umplanung des Abends durch Gerichtspr\u00e4sident Harbarth. Dabei folgte sie dem Verdacht, dass entsprechende Informationen vom BVerfG unter Verschluss gehalten wurden. Denn in der vom BVerfG hierzu an einen anderen Journalisten herausgegebenen Akte, die Rosenfelder vorlag, befanden sich weder der Vortrag von Richterin Baer noch Informationen \u00fcber die Umplanung des Abends. Die Akte enthielt vom 5. Juni bis zum Zeitpunkt des Abendessens am 30. Juni nur einen Vermerk zur Reiseplanung. Den Verdacht Rosenfelders steigerte dabei der Umstand, dass sich ein Dankesschreiben des Gerichtspr\u00e4sidenten zwar in den Akten des Kanzleramts, nicht aber in der vom BVerfG herausgegebenen Akte befand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es begann ein Fragemarathon mit f\u00fcr die Journalistin unbefriedigendem Ergebnis. Als erstes bat Rosenfelder am 22. Oktober 2021 das BVerfG darum, den Inhalt des Kurzvortrages der Verfassungsrichterin Susanne Baer zu erfahren, den diese auf dem Abendessen gehalten hatte. Daraufhin wurde ihr am 25. Oktober 2021 von der Pressestelle des BVerfG mitgeteilt, dass zum Kurzvortrag keine Hand- oder Nebenakten vorl\u00e4gen. Nachfragen am 2. November 2021 dazu, ob es Zuarbeiten zur Rede von Frau Baer gegeben habe und warum in der Akte des BVerfG nicht vermerkt sei, dass Themenvorschl\u00e4ge f\u00fcr das Abendessen vom Gerichtspr\u00e4sidenten stammten, beantwortete die Pressestelle mit der Floskel: &#8222;Ich verweise auf unsere bisherige Korrespondenz.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bundesverfassungsgericht verweigert Auskunft und schickt immer die gleiche Antwort<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Formulierung wurde sodann zur Standardantwort mit der das Gericht die Fragen der Journalistin jedes Mal aufs Neue ins Leere laufen lie\u00df. Ihre Fragen wurden nicht beantwortet, auch nicht erkl\u00e4rt, warum keine Antwort erfolgte, stattdessen auf eine vorangegangene Korrespondenz Bezug genommen, die mit den Fragen nichts zu tun hatte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So geschah es auch bei der n\u00e4chsten Anfrage Rosenfelders am 4. November 2021: Gibt es eine Aktenordnung beim BVerfG?&#8220;, &#8222;Gibt es eine Unterscheidung zwischen Verfahrensakten und Verwaltungsvorg\u00e4ngen?&#8220;, &#8222;Woher kommt die zeitliche L\u00fccke in der Akte?&#8220;, &#8222;Sind Bestimmungen \u00fcber Aktenordnung im Zusammenhang mit dem Kanzlerdinner eingehalten worden?&#8220; Antwort jeweils: &#8222;Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz.&#8220; Besonders kafkaesk: Auch auf die Frage: &#8222;Auf welche &#8218;bisherige Korrespondenz&#8216; nehmen Sie hier Bezug?&#8220;, erhielt Rosenfelder am 10. November die Antwort: &#8222;Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erst als sie den Rechtsweg bestreitet \u2026<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gleiches Spiel bei f\u00fcnf weiteren Fragen der Journalistin vom 1. Dezember 2021 zum&nbsp;Fragekomplex des nicht in die Akte aufgenommenen Briefs von Harbarth an Merkel. Antwort am 2. Dezember: &#8222;Ich nehme Bezug auf die bisherige Korrespondenz.&#8220; Schlie\u00dflich stellte sie mit Schreiben vom 17. Januar 2022 unter Verweis auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch neun weitere Fragen an das BVerfG, die vorherige Anfragen teilweise zusammenfassten. Zudem fragte Rosenfelder u.a. nach einer Verschriftlichung der anl\u00e4sslich des Abendessens gef\u00fchrten Gespr\u00e4che, nach Verantwortlichkeiten f\u00fcr die Planung des Treffens und den Rechercheumfang bei der Beantwortung ihrer vorangegangenen Fragen seitens des BVerfG. Die Antwort einen Tag sp\u00e4ter: &#8222;Ich nehme Bezug auf die vorangegangene Korrespondenz.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die&nbsp;<em>Bild<\/em>-Journalistin machte nun ernst und beantragte vor dem VG Karlsruhe, vertreten durch Partsch &amp; Partner&nbsp;Rechtsanw\u00e4lte, den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Beantwortung der Fragen. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr ist eine Norm, mit der sich die BVerfG an sich besonders gut auskennt: Die Pressefreiheit aus Artikel&nbsp;5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Aus diesem folgt nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung \u2013 allerdings nicht des Bundesverfassungs-, sondern des Bundesverwaltungsgerichts \u2013 ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch, den Medienangeh\u00f6rige auch gegen Bundesgerichte geltend machen k\u00f6nnen. Diese m\u00fcssen auf Tatsachenfragen antworten, sofern keine Ausnahmef\u00e4lle wie etwa Sicherheits- oder \u00fcberwiegende Geheimhaltungsinteressen greifen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u2026 antwortet das BVerfG auf die die meisten Fragen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nachdem die Journalistin den Auskunftsantrag bei Gericht eingereicht hatte, wurde das BVerfG pl\u00f6tzlich auskunftsfreudiger. Es lie\u00df im Verfahren sechs Fragen anwaltlich durch ihre Prozessbevollm\u00e4chtigten, die Kanzlei Dolde Mayen &amp;&nbsp;Partner, beantworten. Unter anderem wurde in den&nbsp;<em>LTO<\/em>&nbsp;vorliegenden Schrifts\u00e4tzen mitgeteilt, dass sich ein Brief von Harbarth an Merkel nicht in den Handakten befand, da er wegen eines B\u00fcroversehen falsch einsortiert worden sei. Den Brief \u00fcbermittelte das BVerfG auch als Anlage. Weiter antwortete das BVerfG, dass die Protokollabteilung die zust\u00e4ndige Stelle f\u00fcr die Organisation des Besuchs war, eine Verschriftlichung von Gespr\u00e4chen beim Abendessen nicht erfolgt sei und s\u00e4mtliche bekannte Dokumente zum fraglichen Anlass vorgelegt worden seien. Somit wurde nach Auskunft des BVerfG die Akte nicht manipuliert und es wurden auch keine weiteren amtlichen Dokumente zur\u00fcckgehalten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bundesverfassungsgericht wollte Kosten nicht tragen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Doch rechtlich etwas falsch gemacht zu haben, r\u00e4umte das BVerfG nicht ein. Nach beidseitiger Erledigungserkl\u00e4rung beantragte es vielmehr, der Journalistin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Zwar bestritt das Gericht den Auskunftsanspruch nicht per se, doch die Antragstellung sei &#8222;verfr\u00fcht&#8220; gewesen, da das BVerfG \u00fcber den Auskunftsanspruch noch nicht entschieden habe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zudem lie\u00df das BVerfG vortragen, dass kein Anordnungsgrund bestehe. Hintergrund: Journalisten m\u00fcssen, wenn sie im einstweiligen Rechtsschutz Antworten von Beh\u00f6rden begehren, wegen der Vorwegnahme der Hauptsache ein gesteigertes \u00f6ffentliches Interesse und einen starken Gegenwartsbezug geltend machen. Das BVerfG argumentierte, diese Voraussetzungen l\u00e4gen nicht vor. Denn Angela Merkel sei nicht mehr im Amt, womit auch die von der Journalistin behauptete &#8222;besondere politische Brisanz&#8220; nicht bestehe.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VG Karlsruhe entscheidet inzident in der Sache und gegen das BVerfG<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da eine beidseitige Erledigungserkl\u00e4rung vorlag, musste das Verwaltungsgericht Karlsruhe nur noch \u00fcber die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen (\u00a7 161 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO) entscheiden, wobei es unter summarischer Pr\u00fcfung die Erfolgsaussichten des urspr\u00fcnglichen Antrags pr\u00fcfte und damit Gelegenheit hatte, sich in der Sache zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei stellte es fest, dass entgegen dem Einwand des BVerfG die Antragsstellung nicht verfr\u00fcht gewesen sei, sondern ein Rechtsschutzbed\u00fcrfnis f\u00fcr diese bestanden habe. Denn das BVerfG habe &#8222;lediglich auf die bisherige Korrespondenz (verwiesen), ohne auf die Fragen im Einzelnen einzugehen&#8220;. Dass noch eine Beantwortung der Fragen im Raum gestanden habe, sei f\u00fcr die Journalistin nicht ersichtlich gewesen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Anordnungsgrund liege ebenfalls vor. Einerseits best\u00fcnde an Zusammenh\u00e4ngen der Coronapolitik der Bundesregierung und anh\u00e4ngigen Gerichtsverfahren ein gesteigertes \u00f6ffentliches Interesse. Zudem sei wegen der zeitlich noch relativ kurz zur\u00fcckliegenden Entscheidung des BVerfG zur Bundesnotbremse sowie der damit einhergehenden Berichterstattung zu den Befangenheitsantr\u00e4gen gegen Richter auch ein fortdauernder Gegenwartsbezug gegeben. Ein Eilverfahren sei statthaft, da der Sachverhalt mit zunehmendem Zeitablauf im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens an Bedeutung und Nachrichtenwert verloren h\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">BVerfG muss Kosten \u00fcberwiegend tragen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Sache nach sei das BVerfG dem Vorliegen eines Auskunftsanspruchs &#8222;in materiell-rechtlicher Hinsicht in Bezug auf sechs Fragen auch nicht substantiiert entgegengetreten&#8220;. Im Hinblick auf weitere drei Fragen kam das VG Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass u.a. wegen der unkonkreten Reichweite der Fragen kein Auskunftsanspruch bestanden habe. Im Ergebnis muss das BVerfG nun 2\/3 und die Journalistin 1\/3 der Kosten tragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>LTO<\/em>\u00a0wollte vom BVerfG wissen, warum die Fragen der Journalistin Rosenfelder nicht vorgerichtlich, sondern erst nach Einschalten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe beantwortetet wurden. Eine entsprechende Anfrage blieb unbeantwortet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Quelle: https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vg-karlsruhe-bverfg-presseanfrage-auskuenfte-bild-auskunftsanspruch-kosten-klage-rosenfelder\/<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stephan Harbarth, Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland (50, CDU), war bei der Kanzlerin essen, als noch ein Verfahren gegen die Corona-Notbremse lief. Das Bundesverfassungsgericht bekommt Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht. Und zwar vom Verwaltungsgericht Karlsruhe! Es bescheinigt dem h\u00f6chsten deutschen Gericht, nicht ausreichend auf Fragen von Journalisten geantwortet zu haben. 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