Anforderungen an Medikamentenzulassung

Eine brisante Meta-Studie von Peter Doshi, die eine erweiterte Liste von Nebenwirkungen berücksichtigt, – und Reaktionen.
Vergangene Woche veröffentlichte eine Forschergruppe um Peter Doshi, dem bekanntesten unter den Wissenschaftlern, eine Studie zu Nebenwirkungen von mRNA-Impfungen, die sich in randomisierten Versuchen zeigten.
Im Ergebnis überrascht ein Satz, der es in sich hat:

Das erhöhte Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse übertraf die Risikoreduzierung für Covid-19-Krankenhausaufenthalte im Vergleich zur Placebogruppe in beiden Studien von Pfizer und Moderna.

Im Zentrum der Studie standen „serious adverse events“ (SAE) – ernsthafte (oder schwerwiegende) unerwünschte Ereignisse – und ganz besonders: „adverse events of special interest“ (AESIS), auf Deutsch: unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse. In der Langfassung der Studie wird dazu erklärt, dass Pfizer und Moderna, wie in Studienprotokollen und Zusatzmaterial angegeben, nahezu identische SAE-Definitionen verwendeten, die mit den Erwartungen der Behörden, z.B. der WHO, übereinstimmen.

Ernsthafte unerwünschte Ereignisse und solche mit speziellem Interesse

Als Definition für ein ernsthaftes unerwünschtes Ereignis (SAE) wurde zugrundegelegt, dass ein solches Ereignis zu einem der folgenden Zustände führt:

„Tod, lebensbedrohlich zum Zeitpunkt des Ereignisses; stationärer Krankenhausaufenthalt oder Verlängerung eines bestehenden Krankenhausaufenthalts; anhaltende oder erhebliche Behinderung/Invalidität; eine angeborene Anomalie/Geburtsfehler; ein medizinisch wichtiges Ereignis, bewertet auf Grundlage eines medizinischen Urteils“.

Die Kategorie „unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse“ (AESIS) ist für die Studie von einer besonderen methodologischen Relevanz und sie ist weitreichender als die SAE. Grundlage dafür ist die Arbeit des Projekts „Safety Platform for Emergency vACcines“ (SPEAC) der Brighton Collaboration. Deren AESIS-Liste umfasst Symptomatiken einer Covid-Erkrankung sowie Impfnebenwirkungen.

Für die Studie wurde eine AESI-Liste erstellt, die diese unerwünschten Ereignisse in drei Kategorien einteilt: „solche, die in Verbindung mit Covid-19 auftreten, solche mit einem nachgewiesenen oder theoretischen Zusammenhang mit Impfstoffen im Allgemeinen und solche mit nachgewiesenem oder theoretischen Zusammenhang mit bestimmten Impfstoff-Technologien.“

Interessierte seien für präzise Informationen an das 131-seitige SPEAC-Dokument verwiesen. Grob zusammenfassend lässt sich sagen, dass die AESI-Liste umfangreicher ist und weitaus differenzierter als die genannten SAE (ernsthafte unerwünschte Ereignisse). Im verlinkten Dokument werden zahlreiche Symptomatiken, z.B. kardiale, dermatologische, endokrine, gastrointestinale (GI), hämatologische, Multisystem-Entzündungssyndrome, Augenerkrankungen usw, aufgelistet.

Peter Doshi et al. glichen nun die von Pfizer und Moderna in den randomisierten Phase-3-Studien aufgezeichneten ernsthaften unerwünschten Ereignisse (SAEs) mit einer erweiterten Liste von AESIs ab. Sie „matchten“ deren Studien damit. Dies resultierte in einer neuen Risikoeinschätzung mit dem eingangs genannten Satz

Kentucky’s Senator Rand Paul am 26.06.2022
zu weiteren Corona-Maßnahmen.

Emma Cooke

Cooke verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung bei der internationalen Arzneimittel-Regulierung, davon 18 Jahre in Führungspositionen.

Nach ihrem Master-Studium arbeitete sie zunächst in der irischen Pharmaindustrie. Bis 2002 leitete sie vier Jahre lang die pharmazeutische Abteilung der EU-Kommission. Danach war sie bis 2016 bei der EMA – zu der Zeit noch in London – unter anderem als Inspektionsleiterin und Leiterin für internationale Angelegenheiten tätig.

2016 wurde Cooke Direktorin der Abteilung für Regulierung und Präqualifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf. Zu ihren Aufgaben bei der WHO gehörte es, in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und internationalen Partnern die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Gesundheitstechnologien zu gewährleisten.

Seit dem 16. November 2020 ist sie die Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur in Amsterdam. Diese EMA-Direktorin hat ihr ganzes Arbeitsleben mit Lobbying für die Pharmaindustrie verbracht.

Somit steht seit November 2020 der Europäischen Arzneimittelagentur EMA mit Dr. Emer Cooke eine Lobbyistin jener Pharmakonzerne vor, die sich nun für die Zulassung ihrer Covid-Impfstoffe bewerben. Die nunmehrige EMA-Direktorin hat ihr ganzes Arbeitsleben in der Pharmaindustrie verbracht und ist nun unter anderem auch für die Zulassung, für die Kontrolle und für die Wirksamkeit von Medikamenten und Impfstoffen – wie etwa auch für AstraZeneca – zuständig. In jeder anständigen Demokratie würde man in einem solchen Fall von einem Interessenskonflikt sprechen.

Emer Cooke war 2020 auch für ein Budget von ungefähr 306 Millionen Euro verantwortlich – 91 Prozent dieses Budgets stammen aber aus Gebühren von Pharmaunternehmen.

Beginnend mit 1985 war sie in verschiedensten Positionen der Pharmaindustrie tätig und war von 1991 bis 1998 Vorstand des europäischen Pharmaverbands EFPIA, einer Lobbying-Organisation der größten europäischen Pharmakonzerne. Dort hat sie acht Jahre für die ‚Big 30‘ der europäischen Pharmaindustrie Lobbying betrieben, darunter auch Pfizer, AstraZeneca, Novartis, Johnson & Johnson“, kritisierte Hauser und weiter: „Einen derartigen Werdegang kann man eigentlich nur mit folgenden Vermutungen beschlagworten: ‚Glatte Insidergeschäfte‘, ‚Vetternwirtschaft‘ oder ‚Bestechlichkeit‘. Auch das sollte man bedenken, wenn man zukünftig die EMA als Beweis für die Richtigkeit der Prüfung medizinischer Produkte hernimmt.

Die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations ist ein europäischer Dachverband der nationalen Verbände forschender Pharmaunternehmen sowie einzelner Pharmaunternehmen.
Hauptstandort: Brüssel, Belgien
Gründung: 1978
Mitglieder: 33 nationale Verbände, 40 Pharmafirmen

Die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) ist der europäische Dachverband der pharmazeutischen Industrie, dessen Mitglieder 37 nationale Verbände und 38 führende Pharmaunternehmen sowie 17 kleine bis mittlere Unternehmen sind. Hinzu kommen der Fachverband Vaccines Europe (VE) sowie 35 Partners in Research. Zu den deutschen Mitgliedern gehört der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VfA). [1]

Die EFPIA ist die wichtigste Lobbyorganisation der europäischen Pharmabranche mit den höchsten Lobbyausgaben, den meisten Kontakten zur EU und mehreren eingeschalteten Lobby-Agenturen.[2] Sie ist außerdem Partner von EU-Forschungsprogrammen wie der Innovation Medicines Initiative (IMI), Europas größter Public Private Partnership.

Laut EU-Transparenzregister ist EFPIA Mitglied in den folgenden Verbänden, Netzwerken oder anderen Einrichtungen: BIAC, British Chamber of Commerce, DIA, EACD, EAPM, ECPA, EPAA, EPC, FAIB, FEAM, Friends of Europe, Kangaroo Group, Patients Access Partnership, TOPRA und THE EUROPEAN HOUSE.

Hier die Mitlgiederliste

Neue und erweiterte Kooperationen erforschen auch die allerneuesten Technologien. Beispielsweise arbeitet Eli Lilly mit AbCellera zusammen, um vielversprechende Antikörper zu identifizieren; Pfizer und BioNTech bauen auf ihrer bestehenden Grippeimpfstoffpartnerschaft auf, um einen mRNA-Impfstoffkandidaten gegen COVID-19 zu entwickeln; erst gestern (14. April) gaben GSK und Sanofi eine Partnerschaft zur Entwicklung eines potenziellen Impfstoffs bekannt. Große Unternehmen teilen proprietäre Bibliotheken und arbeiten mit philanthropischen Organisationen – wie der Bill & Melinda Gates Foundation – zusammen, um die Arzneimittelentwicklung zu beschleunigen.

Mehrere Impfstoffforschungsinitiativen sind ebenfalls im Gange, wobei akademische Gruppen, Start-ups und führende Impfstoffhersteller daran arbeiten, vorbeugende Instrumente zu finden und zu testen. CEPI, eine öffentlich-private Partnerschaft, hilft bei der Koordinierung einer globalen Reaktion und arbeitet mit GSK, CureVac sowie jungen Unternehmen und Universitäten zusammen.

Jürgen Trittin

Angela Merkel

„Ich habe ein tiefes Mißtrauen gegenüber basisdemokratischen Bewegungen“
Europe’s most dangerous leader

Bill Gates

Bill Gates will das Bevölkerungswachstum durch Impfungen reduzieren. Wer es immer noch nicht glaubt, sollte dieses Video dringend anschauen!

In Kenia hat Gates schon ausprobiert, wie das funktioniert. Dort hat er Menschen ohne deren Kenntnis bzw. Erlaubnis im Zuge einer Impfung zwangssterilisiert. Er ist kein Wohltäter, sondern ein Psychopath!

PLantemic – Clip 14

KBV-Papier bestätigt 2,5 Mio. Patienten mit Impfnebenwirkungen

Als der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 21. März tagte, konnte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, die Frage nach der Anzahl der Nebenwirkungen nicht beantworten. Knapp drei Monate vergingen, bis die Antwort vorlag. Das Ergebnis ist alles andere als erfreulich

Ein Dokument mit Sprengstoff dürfte in Kürze die ganze Impfkampagne der Bundesregierung ins Wanken bringen. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 21. März hatte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert den Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, nach der Patientenzahl befragt, die sich aufgrund von Beschwerden nach einer COVID-Impfung in ärztliche Behandlung begeben haben. Der KBV-Chef musste zunächst passen und versprach, die Zahlen zu Impfnebenwirkungen nachzuliefern. Nun liegt der Epoch Times ein dreiseitiges Dokument vor, das an Brisanz kaum zu überbieten ist. Denn das Dokument gibt dem entlassenen BKK ProVita-Chef mit seinen Hochrechnungen recht: Fast 2,5 Millionen Menschen haben nach einer COVID-Impfung einen Arzt aufgesucht. Und das sind lediglich die Zahlen bis Ende 2021.

Aus dem Papier ist ersichtlich, dass im Jahr 2021 insgesamt 2.487.526 Patienten mit Impfnebenwirkungen behandelt wurden – ganz anders im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts. Dort sind mit Stand 31. Dezember lediglich 244.576 „Verdachtsfälle einer Nebenwirkung“ nach einer COVID-Impfung erfasst.

Die Anzahl der im Jahr 2021 verabreichten COVID-Impfungen wird von der KBV mit 172.062.925 angegeben. Demnach führte statistisch gesehen jede 69. Impfung zu einem Arztbesuch, wobei die Schwere der behandelten unerwünschten Wirkung nicht bekannt ist. Es kann sich hierbei also beispielsweise um eine Myokarditis oder nur eine schmerzhafte Rötung an der Einstichstelle handeln.

Zehnmal mehr Impfnebenwirkungen als dem PEI bekannt

Interessanterweise taucht exakt dieselbe Zahl Impfungen auch im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 4. Mai 2022 auf. Dort heißt es:

Vom 27.12.2020 bis zum 31.03.2022 wurden in Deutschland insgesamt 172.062.925 Impfungen zum Schutz vor COVID-19 durchgeführt.

Wie dieselbe Zahl nun in den KBV-Bericht kommt, ist unklar. Die Epoch Times wies die KBV auf diese Unstimmigkeit hin. Auf die Frage, wie die KBV auf diese Zahl für das Jahr 2021 kommt, hieß es seitens des KBV-Pressesprechers Roland Stahl kurzerhand: „Wir haben ja das PEI als Quelle angegeben. Bitte dort nachfragen.“

Nach offiziellen Mitteilungen des PEI wurden bis Ende Dezember 2021 rund 149 Millionen Impfungen an etwa 60 Millionen Menschen verabreicht. Setzt man nun diese Zahl ins Verhältnis mit den von der KBV gemeldeten Patienten mit Nebenwirkungen, so führte bereits jede 60. verabreichte Impfdosis zu einem Arztbesuch. Bezogen auf die Anzahl der Geimpften ließ sich sogar jeder 24. aufgrund von Impfnebenwirkungen ärztlich behandeln. Das entspricht 1,7 Prozent der verabreichten Impfdosen beziehungsweise 4,1 Prozent der Geimpften.

Laut PEI hingegen liegt die Melderate für Nebenwirkungen bei 1,7 Promille, also 1,7 Fälle auf 1.000 Impfdosen. Diesen Wert müsste man bei durchschnittlich zwei Impfdosen pro Person verdoppeln. Mit anderen Worten: Ärzte behandelten zehnmal mehr Nebenwirkungen, als dem PEI Verdachtsfälle bekannt sind.

Millionen verschwundene Impfungen

Aber das sind nicht die einzigen Auffälligkeiten in dem KBV-Dokument. Auch die Anzahl der Impfungen in den Vorjahren (ohne COVID-Impfung) werfen Fragen auf. Wie der Datenexperte Tom Lausen gegenüber Epoch Times mitteilte, liegen die im „vertragsärztlichen Bereich“ angegebenen Impfungen weit unter den tatsächlich verabreichten Impfungen. Das geht aus dem Arzneimittel-Atlas, einer Website, die für Transparenz in Bezug auf Impfungen sorgt, hervor.

Laut KBV zählen zu dem Begriff „vertragsärztlich“ niedergelassene Hausärzte und Fachärzte in Praxen, während es sich bei „nicht vertragsärztlich“ um Impfzentren, Krankenhäuser, Betriebsärzte und Privatärzte handelt.

Bei Gegenüberstellung der Zahlen von KBV und Arzneimittel-Atlas ergibt sich folgendes Bild:

Foto: ts/Epoch Times; Daten: BKV, Arzneimittel-Atlas

„Also nicht nur für das Jahr 2021 bei den COVID-Impfungen, sondern auch rückblickend auf die Impfungen bis ins Jahr 2016 ergibt sich eine gravierende Abweichung in Millionenhöhe. Dadurch verschiebt sich das Verhältnis der Nebenwirkungen zu den Impfungen noch deutlicher“, erklärte Tom Lausen gegenüber Epoch Times. „Da mehr geimpft wurde, ist der prozentuale Anteil von Nebenwirkungen bei den üblichen Impfungen geringer. Anders als bei den COVID-Impfstoffen. Da die Zahl der Impfungen niedriger als von der KBV angegeben ist, liegt der Anteil an Nebenwirkungen höher.“

Nach wie vor sei die Auflistung damit intransparent, kritisiert Lausen. Was passiere beispielsweise, wenn ein Patient jeweils nach der zweiten und dritten Impfung sich wegen einer Nebenwirkung an den Arzt wandte? „Dann hätte sich die Anzahl der gemeldeten Impfnebenwirkungen verdoppelt, aber die Anzahl der Patienten bleibt gleich. Ob und wie das bei der KBV berücksichtigt wird, ist mir schleierhaft“, so Lausen.

Auswertung der Pfizerstudie ergibt: Wirksamkeit gleich NULL

Die britische Expertengruppe HART (Health Advisory and Recovery Team) hat sich mit den Pfizer-Studiendokumenten befasst, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in den USA freigegeben werden mussten, und festgestellt, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs in der Studie nach den eigenen Antikörperdaten von Pfizer massiv überbewertet wurde und offenbar sogar bei Null liegt.

HART ist eine Gruppe hochqualifizierter britischer Ärzte, Wissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler, Psychologen und anderer akademischer Experten. Sie haben sich zusammengeschlossen, weil sie gemeinsame Bedenken hinsichtlich der Politik und der Empfehlungen zur COVID-19-Pandemie haben.

Während die offiziellen Ergebnisse nur acht PCR-positive „Fälle“ in der Impfstoffgruppe ergaben, zeigen die Antikörpertests von Pfizer, dass tatsächlich 75 Personen in der geimpften Gruppe eine Serokonversion (Entwicklung von Antikörpern des Typs N) durchmachten, was bedeutet, dass es unter den Geimpften tatsächlich 75 „Fälle“ von Covid gab, nicht nur acht.

Das allein würde die Wirksamkeit um die Hälfte reduzieren. HART weist jedoch darauf hin, dass mit dem Moderna mRNA-Impfstoff gezeigt wurde, dass nur etwa 40 % der Geimpften, die später eine symptomatische PCR-positive Covid-„Durchbruch“-Infektion haben, Antikörper vom Typ N entwickeln, was auf die Immunprägung („Antigenerbsünde“) durch den Impfstoff zurückzuführen ist, die Antikörper vom Typ S (die gegen das Spike-Protein gerichtet sind) begünstigt. Geht man davon aus, dass dies auch für den mRNA-Impfstoff von Pfizer gilt, bedeutet dies, dass die 75 seropositiven Personen nur etwa 40 % der Gesamtzahl der Covid-Infizierten ausmachen, was zu einer geschätzten Gesamtzahl von 188 Covid-‚Fällen‘ in der Impfstoffgruppe führt – mehr als die 165 in der ungeimpften Gruppe, was auf eine Null-Wirksamkeit des Impfstoffs oder Schlimmeres schließen lässt.

Wie ist Pfizer mit der Behauptung durchgekommen, dass es nur acht Covid-Fälle in der geimpften Gruppe gab? Hauptsächlich dadurch, dass PCR-positive Fälle bei den Geimpften bis sieben Tage nach der zweiten Dosis ausgeschlossen wurden. Das Problem dabei ist, dass, da Covid-Wellen in der Regel nur 10-20 % der Bevölkerung infizieren, offensichtlich nicht jeder gleichermaßen für das Virus empfänglich ist. Das heißt, wenn sich diejenigen, die in der Impfstoffgruppe am anfälligsten für das Virus sind, in den Wochen vor der „vollständigen Impfung“ anstecken und daher nicht zu den „Fällen“ der Impfstoffgruppe gezählt werden, werden die in der Impfstoffgruppe der Studie verbleibenden Personen in erster Linie diejenigen sein, die weniger anfällig für das Virus sind, so dass die Studie unter einer Verzerrung der Überlebenden leidet und die Wirksamkeit übertrieben wird.

HART erklärt:

Pfizer legte in seinem Protokoll fest, dass die Wirksamkeit auf der Grundlage von PCR-positiven Testergebnissen bei symptomatischen Personen und, als sekundäres Maß, auf der Grundlage von N-Antikörperspiegeln, die zeigen, wer infiziert war, gemessen werden würde.

Pfizer entschied sich, PCR-positive Ergebnisse zu ignorieren, selbst bei symptomatischen Personen, wenn sie im Monat vor „sieben Tagen nach der zweiten Dosis“ auftraten. Der Antikörpertest ist jedoch ein Maß dafür, wer Covid während des gesamten Studienzeitraums erhalten hat. Bedenken hinsichtlich einer höheren Inzidenz in der ersten Zeit nach der Verabreichung oder einer illusorischen Wirksamkeit eines Medikaments, das das Auftreten von Fällen verfrüht, anstatt sie zu verhindern, würden durch die Messung der Anzahl der Personen, die Antikörper entwickelt haben, ausgeräumt werden.

In der ursprünglichen Studie wurde behauptet, dass es nur acht symptomatische PCR-positive „Fälle“ in der behandelten Gruppe gab, gegenüber 162 in der Placebo-Gruppe. Das Diagramm sah immer seltsam aus – wie konnte der Behandlungsarm eine so dramatische Abflachung zur Horizontalen hin aufweisen?

In der Placebo-Gruppe gab es 165 Personen, die zu Beginn der Studie negative Antikörper aufwiesen, aber im Laufe der Studie positiv wurden. Diese Zahl stimmt ziemlich genau mit den 165 Personen überein, die durch PCR-Tests positiv waren. In der Impfstoffgruppe waren es jedoch 75, also weit mehr als die acht, die der PCR-Test ergab. Das würde bedeuten, dass die Behandlung das Infektionsrisiko nur um etwa die Hälfte der behaupteten 95 % reduzierte.

Nur 40 % der Personen, die Moderna erhalten hatten, bildeten nach einer symptomatischen, PCR-positiven Infektion N-Antikörper. Die Produkte von Moderna und Pfizer ähneln sich im Hinblick auf den Wirkmechanismus sehr, so dass es nicht unvernünftig ist anzunehmen, dass ein ähnliches Problem auch bei Pfizer zu beobachten wäre.

Sollte dies der Fall sein, dann wäre die Zahl von 75 nur ein Bruchteil der Personen in der Behandlungsgruppe, die sich infiziert haben. Unter der Annahme, dass die Zahl von 40 % zutrifft, würde dies bedeuten, dass die Impfung von Pfizer über den gesamten Zeitraum von der ersten Injektion bis zum Ende der Studie keine Wirksamkeit gegen das Infektionsrisiko gezeigt hat.

Augusto Roux war ein Patient, der für die Studie in Buenos Aires rekrutiert wurde. Er wurde 3 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis des Impfstoffs mit Perikarditis ins Krankenhaus eingeliefert. In den Studienunterlagen wurde dies jedoch als „bilaterale Lungenentzündung“ beschrieben. Das bedeutete, dass Pfizer zwar behaupten konnte, es handele sich um Covid, es aber nicht in die Wirksamkeitszahlen einfloss, weil kein positiver Test vorlag, um ihn als „Fall“ bezeichnen zu können. Als er versuchte, herauszufinden, ob er den Impfstoff oder ein Placebo erhalten hatte, wurde er von den Studienmitarbeitern bei Pfizer als Patient mit psychischen Problemen eingestuft.

Nebenwirkungen des COVID-Impfstoffs sind wie eine Atombombe

Der US-amerikanische Pathologe Dr. Ryan Cole sagte auf der Better Way Conference des World Council for Health, die Nebenwirkungen des COVID-Impfstoffs seien wie eine Atombombe.
Die potenziellen Nebenwirkungen des COVID-Impfstoffs, so ein amerikanischer Pathologe, seien wie eine „Atombombe“, und zwar dank einer „Plattform aus Lipid-Nanopartikeln“, die „noch nie zuvor nachgewiesen wurde“.
Dr. Ryan Cole sprach am 4. Juni auf der Konferenz des World Council for Health Better Way mit Bright Light News und teilte seine medizinische Sichtweise zu den Problemen mit, die er als Folge der Verwendung des COVID-Impfstoffs gesehen hat.
„Jeder hört von Myokarditis“, sagte er. „Was sie nicht hören, ist, dass ein Lipid-Nanopartikel plus eine modifizierte Gensequenz eine Atombombe ist.“
„Es geht nicht nur darum, dass diese COVID-Spritze für Menschen gefährlich ist, sondern um diese Plattform aus Lipid-Nanopartikel plus Gensequenz, die noch nie zuvor nachgewiesen wurde.“
Cole verglich die Lipid-Nanopartikel-Plattform mit „Knoblauch, wenn man ihn einmal in den Arm gesteckt hat, kann er überall in den Körper gelangen.“ Aus diesem Grund „kann es das Gehirn schädigen“, fügte er hinzu.
Lipid-Nanopartikel „wurden ursprünglich entwickelt, um Chemotherapie oder potenzielle Genwirkstoffe ins Gehirn zu bringen“, so Cole.
Er fragte: „Wo soll sich ein Giftstoff nicht vermehren?“ „In Ihrem Gehirn.“
Laut Cole hat dies zu einer „Immunsuppression“ geführt, was sich in einem Anstieg der „Krebsraten aufgrund dieser Immunsuppression“ zeigt.

Der Spike-Protein-Mechanismus der mRNA-Spritzen, der mit Blutgerinnseln, Herz- und Hirnschäden sowie potenziellen Risiken für stillende Kinder und die Fruchtbarkeit in Verbindung gebracht wird, ist für Cole besonders besorgniserregend.
Der Impfstoff wird außerdem „für ein Virus verwendet, das nicht mehr existiert“, so Cole. Er bezog sich dabei auf das „Wuhan“-Virus, den angeblich ersten COVID-Stamm.
„Wuhan gibt es nicht mehr, Omikron ist da“, sagte er. „Die Impfungen sind jetzt nur noch ein Risiko, kein Nutzen.“
„Impfstoffe gegen Coronaviren haben nie funktioniert“, fügte er hinzu.
Cole ist besorgt über „dauerhafte Organschäden bei Menschen“, die durch Impfstoffe verursacht werden. Er ist auch besorgt über die möglichen Auswirkungen der Impfung auf Kinder und die Fruchtbarkeit von Frauen.
„Die Kinder bekommen diese Nadel mit diesem Gen in den Arm…“, sagte Cole.
„Falsche Spritze, falsches Protein, falscher Virus…“, fuhr er fort.
„Wir wissen nicht einmal, wo es landen wird, [aber] wir wissen, dass es in ihren Eierstöcken landet.“
„Es war nie sicher in der Schwangerschaft“, fügte er hinzu. „Man wendet eine experimentelle Therapieform niemals bei Frauen an, solange sie nicht als sicher erwiesen ist.
„Diese [Impfstoffe] waren in der Schwangerschaft nie sicher und werden es auch nie sein.
Cole bezeichnete die Bemühungen um die Impfung von Müttern und Kindern, die er für unverantwortlich hält, als „kriminelle Handlungen, die an der Menschheit begangen werden.“

Quelle: https://uncutnews.ch/us-pathologe-nebenwirkungen-des-covid-impfstoffs-sind-wie-eine-atombombe/

Merkel-Dinner mit Karlsruher Richtern

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland (50, CDU), war bei der Kanzlerin essen, als noch ein Verfahren gegen die Corona-Notbremse lief.

Das Bundesverfassungsgericht bekommt Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht. Und zwar vom Verwaltungsgericht Karlsruhe! Es bescheinigt dem höchsten deutschen Gericht, nicht ausreichend auf Fragen von Journalisten geantwortet zu haben.

Hier lesen und hören Sie den Bericht:

?? https://www.bild.de/politik/inland/politik/merkel-dinner-mit-verfassungsrichtern-bild-klatsche-fuer-karlsruhe-80431728.bild.html

Kommentar: Dass wir das noch erleben dürfen: Dem Bundesverfassungsgericht wird vom Verwaltungsgericht Karlsruhe bescheinigt, die Presse zu ignoriert zu haben.
Es lag auf der Hand, dass von interessierter Presse nach dem Kanzlerdinner mit dem Bundesverfassungsgericht am 30.06.2021, bei dem die Corona Politik erörtert wurde, dieses Treffen thematisiert wurde, da es während des laufenden Verfahrens beim BVerfG stattgefunden hat. Da keinerlei Auskünfte über den Inhalt die Gespräche erteilt wurden, hat Jeder – wohl zu Recht – Einflussnahme und Absprachen vermutet unter dem Motto „keine Antwort ist auch eine Antwort“. Durch dieses Verhalten der Regierung und des Bundesverfassungsgerichts hat unsere Demokratie großen Schaden genommen.

In dem Verfahren einer BILD-Journalistin gegen das BVerfG ging es der Sache nach nur noch um Kosten. Doch dabei stellte das VG Karlsruhe fest, dass das BVerfG Fragen zum Abendessen der Richter mit Angela Merkel zu Unrecht nicht beantwortet hat.

„Über Karlsruhe ist nur der blaue Himmel.“ Diese Konrad Adenauer zugeschriebene Äußerung nach einer für ihn unliebsamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gilt in Zeiten supranationaler europäischer Gerichte nicht mehr durchgehend. Aber von deutschen Gerichten muss sich das BVerfG nichts sagen lassen, jedenfalls, was seine Rechtsprechung angeht.

Anders sieht es aus, wenn das BVerfG selbst – etwa wegen seiner Justizverwaltungstätigkeit – verklagt wird. In diesem Fall entscheiden einfache Gerichte über die Rechtmäßigkeit seines Handelns. So jüngst das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe. Es entschied mit Beschluss vom 14. Juni 2022 (Az. 4 K 233/22), dass das BVerfG der Journalistin Lydia Rosenfelder, die für Bild und Bild am Sonntag arbeitet, vorgerichtlich Fragen hätte beantworten müssen. Hintergrund des Verfahrens waren Fragen von Rosenfelder an das BVerfG zum gemeinsamen Abendessen von Verfassungsrichter:innen mit Angela Merkel und Bundesminister:innen am 30. Juni 2021. 

Befangenheitsanträge nach Abendessen zwischen Richtern und Regierung

Obwohl derartige Abendessen mitsamt Vorträgen als Austausch zweier staatlicher Institutionen schon lange Tradition haben, sorgte die Veranstaltung im Sommer 2021 für Kritik. Denn dort wurde auf Initiative von Gerichtspräsident Stephan Harbarth die Agenda umgeplant und das Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ aufgenommen – eine typische Problematik von Corona-Maßnahmen auch der Bundesregierung. Zu diesem Zeitpunkt waren gegen die Maßnahmen mehrere hundert Verfahren anhängig. In einer LTO vorliegenden Terminvorbereitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV, jetzt BMJ) hieß es, das Tischgespräch diene dazu, „einander die jeweilige institutionelle Perspektive verständlicher zu machen“. Hinweise des BVerfG zu laufenden Verfahren erwartete das BMJV indes nicht. Das BVerfG werde konkrete Äußerungen meiden, „um auch nur den Anschein zu vermeiden, hier werde mit der Bundesregierung unter Ausschluss der übrigen Verfahrensbeteiligten ‚gekungelt'“. Das Kanzleramt stufte das Thema zwar als grundsätzlich geeignet ein, hatte jedoch aufgrund der zeitnahen Entscheidung des BVerfG in Sachen Bundesnotbremse und einem weiteren Thema mit Aktualitätsbezug laut Aktenlage Bedenken („allerdings berühren beide Themen auch aktuelle Streitpunkte“).

Doch das Thema blieb. Am Abend hielt Verfassungsrichterin Susanne Baer einen abstrakten Vortrag hierzu, die ehemalige Justizministerin Christine Lambrecht referierte konkret zu politischen Unsicherheiten während der Coronakrise.

Nach Bekanntwerden dieses Vorgangs wurden von den Beschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnotbremse, vertreten durch Rechtsanwalt Nico Härting, Befangenheitsanträge gegen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Richterin Susanne Baer gestellt. Diese stützten sich u.a. darauf, dass ein Austausch über die Thematik zwar mit der Bundesregierung, mangels mündlicher Verhandlung aber nicht mit den Beschwerdeführern stattgefunden habe. Die Anträge wurden im Oktober 2021 zurückgewiesen.

Journalistin geht Verdacht der Geheimhaltung nach und will Auskünfte vom BVerfG

Journalistin Rosenfelder recherchierte zu dem Vorgang. Sie interessierte sich für den Inhalt der Rede von Richterin Baer und nähere Umstände der Umplanung des Abends durch Gerichtspräsident Harbarth. Dabei folgte sie dem Verdacht, dass entsprechende Informationen vom BVerfG unter Verschluss gehalten wurden. Denn in der vom BVerfG hierzu an einen anderen Journalisten herausgegebenen Akte, die Rosenfelder vorlag, befanden sich weder der Vortrag von Richterin Baer noch Informationen über die Umplanung des Abends. Die Akte enthielt vom 5. Juni bis zum Zeitpunkt des Abendessens am 30. Juni nur einen Vermerk zur Reiseplanung. Den Verdacht Rosenfelders steigerte dabei der Umstand, dass sich ein Dankesschreiben des Gerichtspräsidenten zwar in den Akten des Kanzleramts, nicht aber in der vom BVerfG herausgegebenen Akte befand.

Es begann ein Fragemarathon mit für die Journalistin unbefriedigendem Ergebnis. Als erstes bat Rosenfelder am 22. Oktober 2021 das BVerfG darum, den Inhalt des Kurzvortrages der Verfassungsrichterin Susanne Baer zu erfahren, den diese auf dem Abendessen gehalten hatte. Daraufhin wurde ihr am 25. Oktober 2021 von der Pressestelle des BVerfG mitgeteilt, dass zum Kurzvortrag keine Hand- oder Nebenakten vorlägen. Nachfragen am 2. November 2021 dazu, ob es Zuarbeiten zur Rede von Frau Baer gegeben habe und warum in der Akte des BVerfG nicht vermerkt sei, dass Themenvorschläge für das Abendessen vom Gerichtspräsidenten stammten, beantwortete die Pressestelle mit der Floskel: „Ich verweise auf unsere bisherige Korrespondenz.“

Bundesverfassungsgericht verweigert Auskunft und schickt immer die gleiche Antwort

Diese Formulierung wurde sodann zur Standardantwort mit der das Gericht die Fragen der Journalistin jedes Mal aufs Neue ins Leere laufen ließ. Ihre Fragen wurden nicht beantwortet, auch nicht erklärt, warum keine Antwort erfolgte, stattdessen auf eine vorangegangene Korrespondenz Bezug genommen, die mit den Fragen nichts zu tun hatte.

So geschah es auch bei der nächsten Anfrage Rosenfelders am 4. November 2021: Gibt es eine Aktenordnung beim BVerfG?“, „Gibt es eine Unterscheidung zwischen Verfahrensakten und Verwaltungsvorgängen?“, „Woher kommt die zeitliche Lücke in der Akte?“, „Sind Bestimmungen über Aktenordnung im Zusammenhang mit dem Kanzlerdinner eingehalten worden?“ Antwort jeweils: „Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz.“ Besonders kafkaesk: Auch auf die Frage: „Auf welche ‚bisherige Korrespondenz‘ nehmen Sie hier Bezug?“, erhielt Rosenfelder am 10. November die Antwort: „Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz.“

Erst als sie den Rechtsweg bestreitet …

Gleiches Spiel bei fünf weiteren Fragen der Journalistin vom 1. Dezember 2021 zum Fragekomplex des nicht in die Akte aufgenommenen Briefs von Harbarth an Merkel. Antwort am 2. Dezember: „Ich nehme Bezug auf die bisherige Korrespondenz.“ Schließlich stellte sie mit Schreiben vom 17. Januar 2022 unter Verweis auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch neun weitere Fragen an das BVerfG, die vorherige Anfragen teilweise zusammenfassten. Zudem fragte Rosenfelder u.a. nach einer Verschriftlichung der anlässlich des Abendessens geführten Gespräche, nach Verantwortlichkeiten für die Planung des Treffens und den Rechercheumfang bei der Beantwortung ihrer vorangegangenen Fragen seitens des BVerfG. Die Antwort einen Tag später: „Ich nehme Bezug auf die vorangegangene Korrespondenz.“

Die Bild-Journalistin machte nun ernst und beantragte vor dem VG Karlsruhe, vertreten durch Partsch & Partner Rechtsanwälte, den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Beantwortung der Fragen. Rechtsgrundlage hierfür ist eine Norm, mit der sich die BVerfG an sich besonders gut auskennt: Die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Aus diesem folgt nach ständiger Rechtsprechung – allerdings nicht des Bundesverfassungs-, sondern des Bundesverwaltungsgerichts – ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch, den Medienangehörige auch gegen Bundesgerichte geltend machen können. Diese müssen auf Tatsachenfragen antworten, sofern keine Ausnahmefälle wie etwa Sicherheits- oder überwiegende Geheimhaltungsinteressen greifen.

… antwortet das BVerfG auf die die meisten Fragen

Nachdem die Journalistin den Auskunftsantrag bei Gericht eingereicht hatte, wurde das BVerfG plötzlich auskunftsfreudiger. Es ließ im Verfahren sechs Fragen anwaltlich durch ihre Prozessbevollmächtigten, die Kanzlei Dolde Mayen & Partner, beantworten. Unter anderem wurde in den LTO vorliegenden Schriftsätzen mitgeteilt, dass sich ein Brief von Harbarth an Merkel nicht in den Handakten befand, da er wegen eines Büroversehen falsch einsortiert worden sei. Den Brief übermittelte das BVerfG auch als Anlage. Weiter antwortete das BVerfG, dass die Protokollabteilung die zuständige Stelle für die Organisation des Besuchs war, eine Verschriftlichung von Gesprächen beim Abendessen nicht erfolgt sei und sämtliche bekannte Dokumente zum fraglichen Anlass vorgelegt worden seien. Somit wurde nach Auskunft des BVerfG die Akte nicht manipuliert und es wurden auch keine weiteren amtlichen Dokumente zurückgehalten.

Bundesverfassungsgericht wollte Kosten nicht tragen

Doch rechtlich etwas falsch gemacht zu haben, räumte das BVerfG nicht ein. Nach beidseitiger Erledigungserklärung beantragte es vielmehr, der Journalistin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Zwar bestritt das Gericht den Auskunftsanspruch nicht per se, doch die Antragstellung sei „verfrüht“ gewesen, da das BVerfG über den Auskunftsanspruch noch nicht entschieden habe.

Zudem ließ das BVerfG vortragen, dass kein Anordnungsgrund bestehe. Hintergrund: Journalisten müssen, wenn sie im einstweiligen Rechtsschutz Antworten von Behörden begehren, wegen der Vorwegnahme der Hauptsache ein gesteigertes öffentliches Interesse und einen starken Gegenwartsbezug geltend machen. Das BVerfG argumentierte, diese Voraussetzungen lägen nicht vor. Denn Angela Merkel sei nicht mehr im Amt, womit auch die von der Journalistin behauptete „besondere politische Brisanz“ nicht bestehe.

VG Karlsruhe entscheidet inzident in der Sache und gegen das BVerfG

Da eine beidseitige Erledigungserklärung vorlag, musste das Verwaltungsgericht Karlsruhe nur noch über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO) entscheiden, wobei es unter summarischer Prüfung die Erfolgsaussichten des ursprünglichen Antrags prüfte und damit Gelegenheit hatte, sich in der Sache zu äußern.

Dabei stellte es fest, dass entgegen dem Einwand des BVerfG die Antragsstellung nicht verfrüht gewesen sei, sondern ein Rechtsschutzbedürfnis für diese bestanden habe. Denn das BVerfG habe „lediglich auf die bisherige Korrespondenz (verwiesen), ohne auf die Fragen im Einzelnen einzugehen“. Dass noch eine Beantwortung der Fragen im Raum gestanden habe, sei für die Journalistin nicht ersichtlich gewesen.

Ein Anordnungsgrund liege ebenfalls vor. Einerseits bestünde an Zusammenhängen der Coronapolitik der Bundesregierung und anhängigen Gerichtsverfahren ein gesteigertes öffentliches Interesse. Zudem sei wegen der zeitlich noch relativ kurz zurückliegenden Entscheidung des BVerfG zur Bundesnotbremse sowie der damit einhergehenden Berichterstattung zu den Befangenheitsanträgen gegen Richter auch ein fortdauernder Gegenwartsbezug gegeben. Ein Eilverfahren sei statthaft, da der Sachverhalt mit zunehmendem Zeitablauf im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens an Bedeutung und Nachrichtenwert verloren hätte.

BVerfG muss Kosten überwiegend tragen

Der Sache nach sei das BVerfG dem Vorliegen eines Auskunftsanspruchs „in materiell-rechtlicher Hinsicht in Bezug auf sechs Fragen auch nicht substantiiert entgegengetreten“. Im Hinblick auf weitere drei Fragen kam das VG Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass u.a. wegen der unkonkreten Reichweite der Fragen kein Auskunftsanspruch bestanden habe. Im Ergebnis muss das BVerfG nun 2/3 und die Journalistin 1/3 der Kosten tragen.

LTO wollte vom BVerfG wissen, warum die Fragen der Journalistin Rosenfelder nicht vorgerichtlich, sondern erst nach Einschalten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe beantwortetet wurden. Eine entsprechende Anfrage blieb unbeantwortet.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-karlsruhe-bverfg-presseanfrage-auskuenfte-bild-auskunftsanspruch-kosten-klage-rosenfelder/