Verfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsgericht

Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

Fax: +49 (721) 9101-382

Verfassungsbeschwerde gegen den/die urteilenden Richter zum Urteil 1 BvR 2649/21) vom 10.02.2022

wegen

  • aller nach dem AMG, dem StGB und dem VStGB in Betracht kommenden Straftaten und Beteiligungsformen
  • Mißachtung der Verfassung / des Grundgesetzes der BRD
  • Mißachtung des Nürnberger Kodex, sowie der Menschenrechte

In diesem Kontext besteht insbesondere der dringende Tatverdacht

  • des Völkermordes i.S. der Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB und
  • der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach § 7
  • Volksverhetzung nach §130 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Impf-Nötigung ist NICHT AUFRECHTZUERHALTEN, wegen berechtigter Bedenken bezüglich der Sicherheit und des schlechten Risiko-Nutzen-Profils:

  • Wissenschaftler stellen konkrete Fragen bezüglich Qualität an Pfizer-BioNTech: Die Firma bleibt nachvollziehbare / plausible Antworten schuldig und kann Qualität und Nutzen NICHT BEWEISEN/darlegen
  • Wuhan-These keine Verschwörungstheorie: Corona-Virus kommt aus Biowaffenlabor.
  • Antikörperabhängige Verstärkung:

Die Studie[1]  Informed Consent Disclosure to Vaccine Trial Subjects of Risk of COVID-19 Vaccine Worstering Clinical Disease, veröffentlicht im International Journal of Clinical Practice am 28. Oktober 2020, weist darauf hin, dass »COVID-19-Impfstoffe, die neutralisierende Antikörper auslösen sollen, die Impfstoffempfänger für eine schwerere Krankheit sensibilisieren können, als wenn sie nicht geimpft wären«.

»Impfstoffe gegen SARS, MERS und RSV wurden nie zugelassen, und die bei der Entwicklung und Erprobung dieser Impfstoffe gewonnenen Daten deuten auf eine ernsthafte Besorgnis hin: Daß Impfstoffe, die empirisch mit dem traditionellen Ansatz (bestehend aus dem unmodifizierten oder minimal modifizierten Coronavirus-Virus-Spike, der neutralisierende Antikörper hervorruft) entwickelt wurden, unabhängig davon, ob sie aus Protein, viralem Vektor, DNA oder RNA bestehen und unabhängig von der Verabreichungsmethode, die COVID-19-Krankheit durch antikörperabhängige Verstärkung (ADE) verschlimmern können«, heißt es in dem Papier.

»Dieses Risiko wird in den Protokollen klinischer Studien und in den Einwilligungsformularen für laufende COVID-19-Impfstoffversuche so weit verschleiert, dass ein adäquates Verständnis der Patienten für dieses Risiko unwahrscheinlich ist, so daß eine wirklich informierte Einwilligung der Versuchspersonen in diesen Studien nicht möglich ist.

Das spezifische und signifikante COVID-19-Risiko einer ADE hätte den Forschungsteilnehmern, die sich derzeit in Impfstoffstudien befinden, sowie denjenigen, die für die Studien rekrutiert werden, und den künftigen Patienten nach der Impfstoffgenehmigung an prominenter Stelle und unabhängig offengelegt werden müssen, um den medizinisch-ethischen Standard des Patientenverständnisses für eine informierte Einwilligung zu erfüllen.«

  • Die Meldungen häufen sich: „Von 86 Bewohnern und 87 Beschäftigten der Einrichtung wurden 65 Bewohner und 25 Beschäftigte durch PCR-Test positiv getestet – zwischenzeitlich sind 6 Bewohner gestorben.“
  • Die Durchführung der Verabreichung dieser pharmazeutischen Produkte geschieht im Sinne eines weltweiten Feld-/Laborversuches. Die meisten Todesfälle und schweren Nebewirkungen sind auf 5% der Chargen zurück zu führen….. Dies ist ein eindeutiger Beweis, daß die Zubereitungen nicht durchgängig die gleichen Inhaltsstoffe / Konzentrationen haben
  • Daten aus der Vorlage bei der FDA aus dem Sicherheitsbericht von Pfizer „Cumulative Analysis of Post-Autorization Adverse Event Reports of PF-07302048 (BNT162B2) received through 28-Feb-2021“, freigegeben nach dem Freedom of Information Act (FOI-Act) ergeben wesentliche Informationen:
    • Seit Erteilung der 1. Notfallzulassung am 01.12.2020 bis zum 28.02.2021 wurden von Pfizer 42.086 Fälle ausgewertet. Es handelt sich hierbei nicht um alle tatsächlich gemeldeten Nebenwirkungsfälle, sondern lediglich um die Fälle, die ausgewertet wurden. Pfizer selbst räumt einleitend auf S. 6 des Berichts ein, dass sie „aufgrund der großen Anzahl an spontanen Nebenwirkungsmeldungen“ Schwierigkeiten haben, die gesetzlichen Fristen für Nebenwirkungsmeldungen einzuhalten. Deshalb haben sie die Bearbeitung der „schwerwiegenden Nebenwirkungen“ priorisiert.
      „…Due to the large numbers of spontaneous adverse event reports received for the product, the MAH has prioritised the processing of serious cases, in order to meet expedited regulatory reporting timelines….Pfizer has also taken a multiple actions to help alleviate the large increase of adverse event reports.”
    • Pfizer muss weitere Mitarbeiter einstellen, um der Masse an Nebenwirkungen Herr zu werden.
    • Von diesen 42.086 Fällen waren 1223 ( 2,9 %) Todesfälle ‼️,
    • zum Zeitpunkt des Berichts waren11.361 (27%) noch nicht ausgeheilt und 520 (1,2 %) litten an Folgeerkrankungen
    • Knapp 33 % der Fälle betrafen die Altersklasse der 31- 50 Jährigen, 70 % betrafen Frauen, ≤ 50 Jahre betrafen 45 % der Fälle.
    • Aus dem Vergleich der gemeldeten Fälle mit den Zahlen weiterer Tabellen ergibt sich, dass für zahlreiche „Fälle“ mehr als 1 Nebenwirkung gemeldet wurde. In Tabelle 2 (Seite 8/9) werden die häufigsten Nebenwirkungen mit ≥ 2 % Häufigkeit für diese 42.086 Cases mit 93.473 Nebenwirkungen angegeben. (Anm. : Dies sind nur die häufigsten Nebenwirkungen).
      Davon betrafen
      • 38,9 % das Nervensystem
      • 29,5 % Skelettsystem und Bindegewebe
      • 20,8 % Gastrointestinale Beschwerden
      • 13,4 % die Haut und Unterhaut
      • 4,7 % das Blut und das lymphatische System (Lymphadenopathie),
      • 2,6 % das Herz (Tachykardie)

Die eindrucksvolle Anzahl von 9 (!) Seiten aneinander gereihter Nebenwirkungen in Appendix 1 (S. 30 – 38) des Reports macht die Masse an Nebenwirkungen und auch das unspezifische Bild, das sich in der Art der Nebenwirkungen zeigt, deutlich.


[1] https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/ijcp.13795


  • Die Aussagen zur Impfeffektivität sind falsch – Impfung schadet Kindern und Jugendlichen mehr als sie nützt. Die Nebenwirkungen führen in der Altersgruppe der 12- bis 17-jährigen zu deutlich mehr Intensivstationsfällen, als durch die Impfung vermieden werden – das zeigt ein Vergleich neuer Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den aktuellen Zahlen des RKI. Die offiziell erklärte hohe Impfeffektivität ist falsch.
  • Die Initiative „zukunftjetzt.at“ wendet sich gegen die Beschneidung von Grundrechten und fordert von der Regierung, „die Diskriminierung Andersdenkender zu beenden“. Nein zur Impfpflicht sagen jetzt etliche Prominente in einer gemeinsamen Initiative.
  • Der Genspritzen-Fanat und Markus Söder-Freund Hendrik Wüst forderte, dass “Ungeimpfte” letztlich trotz der zunehmend erwiesenen Sinnlosigkeit der Genspritzen damit behandelt werden sollten. Es solle dadurch ein Signal ausgesendet werden.

Mit der Aussage“Wir lassen das nicht zu, dass Menschen ihre individuelle Freiheit über die Freiheit der gesamten Gesellschaft stellen.”  stellt er klar, dass für ihn die kollektivistische Freiheit der Allgemeinheit wichtiger sei, als die grundgesetzlich garantierte individuelle Freiheit. Eine Einstellung, die eine absolut totalitäre, wenn nicht faschistische Gesinnung zeigt.

Auch die Aussage:

                      “Impfzwang für Ungeimpfte dient der Genugtuung der Geimpften”

ist historisch nahezu unvergleichlich, gesellschaftspolitisch sowie medizinisch infam und zeigt eindrücklich auf, daß es bei diesem Unterfangen in keinster Weise um medizinische Belange, sondern lediglich um Ausübung von Macht, Selbstermächtigung und Unterdrückung geht.

  • Dr. med. Pötsch kritisiert die irren Vorstellungen des Herrn Wüst auch in fachlicher Hinsicht. Der Arzt spricht in diesem Zusammenhang auch von einem “HIV-angereichertem wuhansche Spike-Protein”. Ob diese Kombination aus HIV-angereichertem wuhanschem Spike-Protein und der gentechnisch modifizierten Biontech-Pfizer “Spikung” ein potentielles Todesrisiko darstellt ist Herrn Wüst dabei egal.
  • Prof. Dr. Stephan Becker spricht von V-AIDS – einer erworbenen Immunschwäche -, die durch die Gen-Stiche ausgelöst wird! Prof. Becker warnt vor einer „Nebenwirkungs-Pandemie“ und einem “Genozid aus Versehen”.
  • Erhält man jedoch als Legistlative, Judikative oder Exekutive die Kenntnis von der Möglichkeit dieser Nebenwirkung und unterläßt jedoch eine Aufklärung dieser Problematik – ist das

billigende Inkaufnahme einer Todesfolge, oder sogar Mord!!!!!

Als versuchten Mord ist jedenfalls eine Impfnötigung zu betrachten, indem diese unausgereiften Stoffe nötigend verabreicht werden und bei Verweigerung die Lebensbasis entzogen werden soll.

  • Mit Hinweis auf die Omikron-Variante wird festgehalten, dass mittlerweile erwiesen sei, dass die Gentechnik-Stiche die Zahl der Infektionen nicht reduzieren würden. Im Gegenteil, scheine „die Omikron-Variante einen besonderen Appetit auf geimpfte Personen zu haben“. Denn bereits drei Monate nach dem Stich sei das Risiko einer Infektion für die „Geimpften“ höher.
  • Die Vergangenheit Deutschlands mit Menschenversuchen in der Nazi-Zeit führten im Nürnberger Tribunal zum Nürnberger Kodex, nach welchem NIEMAND mehr entgegen seinem Willen einer medizinischen Behandlung unterzogen werden darf.
    Ein Wiederaufleben zwangsverabreichter ungenügend getesteter Substanzen stellt nun aber genau diesen Tatbestand dar und läßt diese Zeit wieder aufleben. Daß dem so ist, zeigen ,alleine schon die Blicke in die Pharma-Beschreibungen ihrer Produkte mit den vielen Verweisen „derzeit noch ungenügende Datenlage, da Auswertungen noch nicht abgeschlossen.“. Auch die Vorgaben in den vorläufigen Zulassungen zeigen auf, daß „Erfahrungen zum 31.12.2022, bzw. 31.12.2023 erwartet werden“, während Pfizer erst in über 70 Jahren die Daten zur Verfügung stellen wollte…..
  • Spätestens nachdem Lanz diesen Satz ausgesprochen hat, müssten doch die „SCHREIE, DAS Entsetzen der LEUTE“ kommen, aber nein, anscheinend stehen die Menschen unter so einer Hypnose und ihnen ist nicht mal bewusst was Lanz vor laufenden Kameras ausgesprochen hat.

Lanz:        „Lauterbach sagt, IMPFT JETZT BITTE ZUERST DIE ÜBER 65 JÄHRIGEN, WEIL DANN ERREICHEN WIR EIN GANZ WICHTIGES STRATEGISCHES ZIEL BEI DIESER PANDEMIE , NÄMLICH DAS DIE ALTEN LEUTE STERBEN‼️“

ERST DIE ALTEN UND KRANKEN, DANN DIE GEISTIG UND KÖRPERLICH KRANKEN, DANN DIE SOZIAL SCHWACHEN UND DANN DIE KINDER!!!

  • Zwei Teenager nach zweitem Pfizer-Schuss tot im Bett gefunden – Autopsien ergaben Myokarditis
  • Dreifach geimpfte Todesfälle sind im Januar um das 5-fache gestiegen; 80 % aller neuen Covid-Fälle sind vollständig geimpft
  • Die Hamburger Ärztin Sonja Reitz spricht es klar und deutlich aus: Seit Beginn der flächendeckenden Corona-Impfungen sterben die Menschen wie die Fliegen. Die seit 2021 beobachtbare Übersterblichkeit ist zum überwiegenden Teil der Impfung gegen Covid-19 geschuldet. Besonderes verantwortlich dafür: die Booster – Impfungen. Schwere Vorwürfe macht die Medizinerin den beteiligten Institutionen wie auch ihren Kollegen.
  • Nach Dr. Peter McCullough: „Nun gibt es präklinische Studien, die darauf hindeuten, dass die Lipid-Nanopartikel tatsächlich direkt ins Herz gelangen. Das Herz exprimiert das Spike-Protein und der Körper greift das Herz an.

Das Troponin (Bluttest für Herzschäden) bei der Impfmyokarditis ist 10 bis 100 Mal höher als das Troponin, das wir bei der natürlichen Infektion sehen.

Wir sehen ein völlig anderes Syndrom. Wenn die Kinder nach der Impfung eine Myokarditis bekommen, müssen 90 % ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sie haben dramatische EKG-Veränderungen, Brustschmerzen, frühes Herzversagen. Sie brauchen Echokardiogramme und meistens Medikamente, um eine Herzinsuffizienz zu verhindern. Eine durch den Impfstoff ausgelöste Myokarditis ist eine große Sache und bei Kindern viel ernster und auffälliger als eine natürliche Myokarditis.“

Eine neue Studie[1] unter der Leitung eines Arztes der Mayo Clinic legt nahe, dass Personen, denen der Impfstoff COVID-19 von Johnson & Johnson gespritzt wurde, ein 3,5-mal höheres Risiko haben, eine zerebral-venöse Sinusthrombose zu bekommen, ein potenziell tödliches Blutgerinnsel im Gehirn.

Der Studie zufolge ist bei Personen, denen der Impfstoff Johnson & Johnson COVID-19 gespritzt wurde, das Risiko einer zerebral-venösen Sinusthrombose (CVST), eines potenziell tödlichen Blutgerinnsels im Gehirn, im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung vor der Pandemie 3,5 Mal höher.

  • Massiver Anstieg an Krebs und Autoimunerkrankungen‼️
    Dr. Ryan Cole ist Pathologe und Inhaber sowie Betreiber eines Diagnostiklabors in Idaho (USA). Er stellte fest, dass es bei geimpften Patienten einen massiven Anstieg verschiedener Autoimmunerkrankungen und Krebsarten gibt. Bei Gebärmutterkrebs hat er einen unvorstellbar enormen Anstieg um das 20-Fache festgestellt.
    • Enormer Anstieg von Krebsfällen und Autoimmunerkrankungen bei Corona-Geimpften
    • “Umgekehrte HIV-Reaktion”
    • Durch Impfungen werden Killer-T-Zellen reduziert
    • Inhaltsstoff Polyethylenglykol der mRNA-Impfungen kann allergische Schocks und Menstruationsstörungen auslösen
    • Viele, extrem schnell wachsende Melanome v. a. bei jungen Patienten.
    • Anstieg auch bei Herpes, Gürtelrose oder HPV 
NEU-DELHI, 5. Februar Pfizer Inc (PFE.N) gab am Freitag bekannt, dass es einen Antrag auf Notfallgenehmigung seines COVID-19-Impfstoffs in Indien zurückgezogen hat, nachdem es der Forderung der Arzneimittelbehörde nach einer lokalen Sicherheit nicht nachgekommen war und Immunogenitätsstudie. Die Entscheidung bedeutet, dass der Impfstoff in den beiden bevölkerungsreichsten Ländern der Welt, Indien und China, in naher Zukunft nicht zum Verkauf angeboten wird.

[1] https://nationalfile.com/study-jj-vaccine-recipients-3-5x-more-likely-to-develop-potentially-fatal-blood-clot-in-the-brain/


Impfnebenwirkungen in Behandlung

Die BKK Provita ist eine deutsche Betriebskrankenkasse und hat laut Internetpräsenz 150.000 Mitglieder. Nun ist ein Schreiben der Krankenkasse an die Öffentlichkeit gelangt, wonach Vorstand der BKK Provita, Andreas Schöfbeck, die Daten von Millionen Versicherten der BKK-Gruppe analysieren ließ.

Die Ergebnisse der Auswertung teilt Schöfbeck dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts, Prof. Dr. Cichutek, in einem Schreiben vom 21. Februar mit.

Das Schreiben hat eine gewaltige Sprengkraft, da die darin gemachten Feststellungen ein erschreckendes Licht auf die derzeit noch immer verabreichten Corona-Impfungen werfen.

Abrechnungsdaten von 11 Millionen Versicherten

Die von der BKK analysierten Daten umfassen nicht nur die 150.000 Mitglieder der Krankenkasse. Insgesamt wurden knapp 11 Millionen Versicherte in der Stichprobe erfasst und deren Krankenkassen-Abrechnungsdaten in die Analyse einbezogen.

Impfschäden nach der Impfung zu melden, stellt für die Ärzteschaft kein lukratives Geschäft dar.

  • Die Meldung einer Impfnebenwirkung dauert im Schnitt 20 bis 30 Minuten
  • und wird nicht vergütet.
  • Zusätzlich werden Impfschäden aus anderen Gründen nicht gemeldet.
  • Wer als Arzt von der Impfung überzeugt ist und täglich Dutzende Spritzen verabreicht, der dürfte wohl weniger meldefreudig sein, als ein Arzt, der die Impfung ablehnt.
  • Wer gesteht sich schon gern ein, dass durch die eigene Arbeit Schäden verursacht wurden?

Anders sieht die Situation bei der Abrechnung von Behandlungen im Zusammenhang mit der Impfung aus.

  • Die Impfgeschädigten besuchen bei Beschwerden den Arzt ihres Vertrauens und lassen sich dort behandeln.
  • Anhand von ICD-Codes werden die Behandlungen an die Krankenkassen gemeldet und dort abgerechnet, also in Rechnung gestellt.
  • An dieser Stelle setzt die Analyse der BKK an, da es hier keine Verschleierung des Sachverhalts durch eine mögliche Desinzentivierung gibt, wie bei der Meldung der Impfschäden.

Die ICD10-Codes, die an die Krankenkassen für die Behandlung von Impfbeschwerden ausgewiesen sind, lauten wie folgt; für jede Diagnose gibt es einen entsprechenden Code:

  • T88.0 Infektion nach Impfung – z.B. bei Gürtelrose
  • T88.1 Sonstige Komplikation nach Impfung
  • Y59.9 Unerwünschte Nebenwirkung bei der Anwendung von Impfstoffe) und
  • seit 2021
    U12.9 Unerwünschte Nebenwirkung bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen

Allerdings können auch hier Verzerrungen auftreten, wenn die Diagnose zum Impfschaden in der Nebendiagnose nicht gestellt wird. Liegt z. B. ein Leiden vor, das nach der Impfung entstanden ist, wie eine Gürtelrose, aber dem behandelnden Arzt ist nicht bekannt, dass die Person vor kurzer Zeit geimpft wurde, dann wird er nur die Gürtelrose melden und nicht die Diagnose in Verbindung mit der Impfung T88.0. Diese Abweichungen bleiben scheinbar in der Auswertung der BKK unberücksichtigt.

Die analysierten Daten werden zu den vom PEI bereits eingeräumten Daten zu den auftretenden Impfschäden ins Verhältnis gesetzt.

Für das Jahr 2021 hat das PEI 244.576 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen für die Corona-Impfungen ausgewiesen.

Zu beachten: Die vorliegenden Daten geben Grund zu der Annahme, dass es eine sehr erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung gibt.

Die Auswertung der fast 11 Millionen Menschen umfassenden Stichprobe hat ergeben, daß, obwohl bisher nicht die vollständigen Daten für das Abrechnungsjahr 2021 vorliegen, bereits jetzt schon 216.695 behandelte Fällen von Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung aus der Stichprobe hervorgehen.

Vollzieht man nun die Hochrechnung auf die deutsche Bevölkerung, ergibt sich:

“Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen.“

Vergleichen wir diese Zahl zu den vom PEI ausgewiesenen 244.576 Verdachtsfällen, wird eine Untererfassung der vermuteten Impfschäden um mindestens den Faktor zehn sichtbar.

Auch Ärzte reagieren auf Anreize. Das ist menschlich und wer den Ärzten fehlgeleitete Anreize bietet, Impfschäden nicht zu melden, der hat in seinem Amt nichts verloren. Das Ausmaß wird hiermit deutlich.

Erhebliches Alarmsignal, das leicht validiert werden kann

Und deutlich wird auch der Vorstand der BKK. Denn in seinem Brandbrief erklärt er:

“Das sehen wir als erhebliches Alarmsignal an, das unbedingt beim weiteren Einsatz der Impfstoffe berücksichtigt werden muss.”

Andreas Schöfbeck merkt an, dass die in seiner Analyse vorgenommene Hochrechnung sehr leicht über die restlichen Abrechnungsdaten der anderen Krankenkassen validiert werden könne. Er geht davon aus, daß circa 4 bis 5 Prozent der geimpften Menschen wegen Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung waren.

Anschließend äußert sich Schönbeck zu den bereits erwähnten Gründen für die Untererfassung der Impfschäden und legt damit den Finger in die Wunde. Es folgt die Umrechnung auf die von Ärzten benötigte Arbeitszeit, um die auftretenden Impfschäden medizinisch zu versorgen:

„Das bedeutet, dass 3 Millionen Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen circa 1,5 Millionen Arbeitsstunden von Ärztinnen und Ärzten erfordern. Das wäre nahezu die jährliche Arbeitsleistung von 1.000 Ärztinnen und Ärzten.”

Daß diese Arbeitsstunden gerade durch die Einführung der sogenannten „einrichtungsbezogenen Impfpflicht für das Gesundheitspersonal“ gefährdet werden, da sich erhebliche Teile des medizinischen Personals aus für sie offenkundigen Gründen nicht impfen lassen wollen, ist blanker Hohn.

Bestätigen sich die im Schreiben gemachten Vermutungen, und können diese über die Auswertung der anderen Daten validiert werden, was eigentlich nur eine reine Proforma-Angelegenheit ist, da der Stichprobenumfang der Analyse der BKK Provita bereits allen Repräsentanzkriterien genügt, wird dies ein wichtiger Baustein zur Offenlegung des wahrscheinlich größten medizinischen Skandals unseres noch jungen Jahrtausends sein.

Die Luft wird sehr dünn für die Impfhardliner in der Politik.

Die angerichteten Schäden können angesichts dieser Daten kaum noch unter den Teppich gekehrt werden.

Die Impfpflicht für die Bundeswehr muss sofort gekippt werden. Die für den 15. März geplante Impfpflicht für das Gesundheitspersonal darf nicht in Kraft treten und die Impfung gehört angesichts dieser irrsinnigen Häufung von Schäden überhaupt gestoppt.


Impfplicht: “Verstoß gegen viele Grundrechte – um nicht zu sagen kriminell”

Vor diesem Hintergrund ist die Durchsetzung einer Impfpflicht „ein klarer Verstoß gegen viele Grundrechte – um nicht zu sagen“ Man hält „störrisch an einer diskriminierenden und stigmatisierenden Politik gegenüber Ungeimpften“ fest. 

Sowohl Charta der Grundrechte als auch EU-Menschenrechtskonvention wird gebrochen kriminell.

Man möge sich vorstellen, welcher „Sturm des Protests und welche möglichen Sanktionen“ über das Land hereinbrechen würden, so das Unrechts-Gesetz kommen sollte. Deutschland verstößt mit dem Gesetz außerdem gegen die Charta der Grundrechte der EU (CHEU).

Dieser sieht bei medizinischen Eingriffen „die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung“ vor. Eine Impfpflicht ist das „buchstäbliche Gegenteil davon“ und daher „unbedingt zu verbieten“. Weiterhin untersagt der Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EKSM) einen derartigen Eingriff in die persönliche Integrität des Körpers.

Eine Impfplicht ist nur dann rechtlich zulässig, wenn es KEINE ANDEREN, WENIGER INVASVEN MASSNAHMEN GIBT!!!!!

Und diese GIBT ES:

  1. REGN-CoV2[1] = Regeneron®

Dies ist dem deutschen Bundesministerium für Gesundheit auch bekannt, wurde doch durch Thomas Müller offiziell darüber informert:

Auch dem PEI ist dies bekannt:

  • Regdanvimab[2] = Regkirona®
  • Tocilizumab[3] = RoActemra®
  • Sotrovimab[4] = Xevudy®

Auch kann sich niemand, weder in der Regierung, noch in der Gerichtsbarkeit herausreden, er/sie/es habe „von nichts gewußt“, wurde es doch sogar im Bundesanzeiger offiziell bekannt gegeben:

Auch sind diese Präparate verfüg- und bestellbar:

I

Nun haben wir die Situation, daß es durchaus alternative pharmazeutische Produkte gibt, die speziell für Prophylaxe und/oder Therapie von CoViD-19 zugelassen sind, welche mit den vorläufig zugelassenen zu verimpfenden Produkten in KONKURRENZ stehen.

Das Arzneimittelrecht bestimmt nun eindeutig – und dies im Konsens zum Nürnberger Kodex, daß dann eine Impfpflicht nicht zu rechtfertigen ist!!!!!

Hier auch noch einmal diese Ausführung[5]:

Und nun die Gretchen-Frage: WELCHE PHARMAZEUTISCHEN PRODUKTE SIND NUN EHER ZU RECHTFERTIGEN??????

Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper[6]

Das RKI stellt sogar ein Online-Tool

zur Verfügung[7]:

Aber auch so geht es:

  1. Nirmatrelvir = Paxlovid®
  • Molnupiravir = Lagevrio®

Vielversprechende Studie mit dem Medikament Molnupiravir

Künftig könnte bei der Therapie von Coronavirus-Infizierten auch ein neues Medikament zum Einsatz kommen. Es heißt Molnupiravir und stammt vom US-Pharmakonzern Merck. Großbritannien hat am 4. November 2021 als erstes Land weltweit das Medikament im Kampf gegen SARS-CoV-2 zugelassen. Auch in den USA hat der Pharmakonzern bereits die Notfallzulassung für das Präparat beantragt, die EU-Arzneimittelbehörde EMA könnte bald die Rolling-Review-Prüfung für eine Zulassung starten.

Das Medikament wirkt offenbar so gut, dass die letzte klinische Studie, die Phase III,

vorzeitig beendet werden konnte.

Weiterer Vorteil von Molnupiravir: Die Einnahme ist sehr einfach

An der Studie, in der die Wirksamkeit von Molnupiravir getestet wurde, nahmen immerhin 800 mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen teil.

Die eine Hälfte von ihnen bekam den Wirkstoff, die andere ein Placebo.

  • Von der Gruppe mit dem Scheinmedikament mussten 53 ins Krankenhaus, acht starben.
  • Von denjenigen, die das Medikament bekamen, mussten hingegen nur halb so viele ins Krankenhaus, gestorben ist von ihnen keiner.

Für Experten wie Christoph Spinner von der TU München klingt das sehr vielversprechend.

Neben der hohen Wirksamkeit gegen das Coronavirus ist ein weiterer Vorteil des neuen Medikaments, daß es sehr leicht als Tablette verordnet werden kann und somit wirklich das erste möglicherweise zulassungsfähige Covid-19-Medikament, das ausschließlich oral als Tablette eingenommen werden könne.

Molnupiravir – Dosierung und Wirkungsweise

Wer Molnupiravir bekommt, der muss innerhalb der ersten fünf Tage nach Auftreten der Symptome fünf Tage lang täglich acht Tabletten einnehmen.

Molnupiravir ist also für die frühe Phase einer Covid-19-Erkrankung gedacht.

Es wirkt, indem es die Vermehrung des Virus stört. Dazu wanderl der Körper das Mittel in Virus-ähnliche Bausteine um. Das Virus baut diese in das eigene Erbgut, die RNA ein, wie einen blinden Passagier. Vonstattengeht das über die sogenannte RNA-Polymerase, sozusagen den Kopierer des Virus. Dadurch Das entstehen während der Replikation des Erbguts des Virus so viele Fehler, daß daraus keine funktionsfähigen Viren mehr entstehen können. Und so wird die Infektion unterbrochen

  • Nirmatrelvir + Ritonavir = Paxlovd®

Die EU Kommission hat am 28. Januar 2022 eine bedingte Zulassung für das orale antivirale Arzneimittel Paxlovid® (Nirmatrelvir + Ritonavir) zur Behandlung von COVID-19 erteilt.

Paxlovid® ist das erste antivirale Arzneimittel zur oralen Anwendung, das in der EU zur Behandlung von COVID-19 zugelassen ist.

UND NUN DER OBERHAMMER:

Bereits seit 2020 existert die Leitlinie der FLCCC[8] zu Prophylaxe und Therapie

Rechtliche Bedenken

Wie bereits in der Ausarbeitung „Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht“ des

Wissenschaftlichen Dienstes eindrücklich ausgeführt wird:

„3.2. Eingriff

Ein Eingriff in ein Grundrecht ist immer dann gegeben, wenn eine unmittelbare, zielgerichtete Beeinträchtigung des Schutzbereiches erfolgt. Bei einer

Impfung wird der Körper abgeschwächten Krankheitserregern

mit dem Ziel einer aktiven Immunisierung gegen Erkrankungen

ausgesetzt.

Eine Impfung stellt somit einen Eingriff in den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG dar“

Nun handelt es sich jedoch bei den mRNA, Vector- und (falsch als) „TOTIMPFSTOFF“ (bezeichneten) Pharmazeutischen Produkten keineswegs um abgeschwächte Krankheitserreger, sondern um vollkommen neue und nicht ausreichend erforschte Produkte ohne jegliche Erfahrung oder Erkenntnisse über kurz-/mittel-/langfristige Folgen und Erscheinungen.

Wie die Autoren dieses Artikels im International Journal of Clinical Practice bemerkten, haben frühere Coronavirus-Impfstoffbemühungen – gegen das Coronavirus des schweren akuten respiratorischen Syndroms (SARS-CoV), das Coronavirus des respiratorischen Syndroms des Nahen Ostens (MERS-CoV) und das Respiratory Syncytial Virus (RSV) – ernste Bedenken an den Tag gebracht. Die Impfstoffe haben die Tendenz, eine antikörperabhängige Verstärkung auszulösen.

Was genau bedeutet das?

Kurz gesagt bedeutet es, dass der Impfstoff nicht Ihre Immunität gegen die Infektion stärkt, sondern die Fähigkeit des Virus, in Ihre Zellen einzudringen und diese zu infizieren, was zu einer schwereren Erkrankung führt, als wenn Sie nicht geimpft worden wären.

Dies ist genau das Gegenteil von dem, was ein Impfstoff bewirken soll, und ein bedeutendes Problem, auf das von Anfang an bei der Forderung nach einem COVID-19-Impfstoff hingewiesen wurde.

SOMIT WOLLEN WIR NOCHMALS RECHTSKRÄFTIG FESTHALTEN:

Olaf Scholz bestätigt: es handelt sich um ein weltweites Esperiment, an welchem in Deutschland 50 Mio Menschen als Probanten teilgenommen haben. Wörtlich: „Ich bedanke mich bei 50 Millionen Versuchskaninchen in Deutschland“

Weder

  • eine einrichtungsbezogene,
  • noch eine berufsbezogene
  • und schon gar nicht eine allgemeine Impfpflcht

ist RECHTLICH ZU RECHTFFERTGEN,

da genügend andere adjuvante Prophylaxe- und Therapiemöglichkeiten mit wesentlich geringerem Eingriff

  • auf die Unversehrtheit des Körpers,
  • Autonomie des Menschen,
  • Selbstbestimmungsrechte,
  • Grundrechte,
  • Menschenrechte und
  • Nebenwirkungen

zur Verfügung stehen

Hochachtungsvoll


B9-0475/2021[9]

23.9.2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung

Diese pharmazeutischen Produkte vermeiden keine Infektion und auch nicht die Weitergabe. Selbst ein „milderer Verlauf“ wird lediglich angenommen.
Fragen über Fragen – die leider nicht nach wissenschaftlichem Standard bearbeitet und geklärt werden….

zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“

– Comirnaty (Pfizer, BioNTech)

– COVID-19-Impfstoff Janssen

– Spikevax (Impfstoff von Moderna)

– Vaxzevria (Impfstoff von AstraZeneca) Virginie Joron

  1. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:
  2. 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,
  3. 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,
  4. 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,
  5. und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen1 ;
  • in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen;
  • in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneim ittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte: – bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer2 , – bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca, – bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna, – und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen;
  • in der Erwägung, dass die Europäische Kommission die Kaufverträge ausgehandelt hat und dabei kein Interesse an der Haftung der Arzneimittelhersteller zeigte; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen keinen Zugang zu den Verträgen hatten; 1. fordert die Kommission auf, einen Fonds zur Entschädigung der Opfer von COVID-19- Impfstoffen einzurichten; 2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln

[1] https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/ronapreve-produktinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=6

[2] https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/regkirona-produktinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=3

[3] https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/roactemra-produktinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=5

[4] https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/xevudy-produktinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=4

[5] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Therapie/Off-Label.pdf?__blob=publicationFile

[6] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Therapie/MAK-Infografik.pdf?__blob=publicationFile

[7] https://multimedia.gsb.bund.de/RKI/covid-19/MAK-Tool/

[8] https://covid19criticalcare.com/wp-content/uploads/2020/12/FLCCC_Alliance-I-MASKplus-Protocol-DEUTSCH.pdf

[9] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0475_DE.pdf


Diese medizinische Regel aus der hippokratischen Tradition kann auch als Grundsatz der Nächstenliebe angewendet werden.
immer mehr medizinisch fachkundige Menschen erinnern sich an ihren geleisteten Eid nach Hippokrates
die einzig logische Konsequenz – natürliche Immunität ist noch immer die beste Waffe und benötigt ein FUNKTIONIERENDES IMMUNSYSTEM
  1. In einem zwischenmenschlichen Miteinander gilt erstens: „Nicht schaden“. Im Reden und Handeln muss ich abwägen, ob meine Worte, Gesten und Taten meinem Nächsten nichts antun, ob sie ihn nicht verletzen, ihn ausgrenzen oder lächerlich machen, seine Würde beeinträchtigen, ihm psychische oder materielle Nachteile zufügen. So darf ich meinen Mitmenschen nicht übers Ohr hauen, ihm ein Bein stellen, ihm ein Unheil stiften…. Die Bibel bringt diesen Grundsatz auf den Punkt: „Was du nicht willst, dass man dir tut, das füge auch keinem anderen zu“ (Tb 4,16).
  2. Im Umgang mit meinem Nächsten muss ich vorsichtig, bedacht, aufmerksam und weitblickend sein. Ich darf meinen Mitmenschen nicht nach meiner Vorstellung und meinen Maßstäben einschätzen. Denn er ist anders. Gott hat ihn mit anderen Talenten, Fähigkeiten und Charismen ausgestattet. Er hat ein anderes „Erbgut“, wurde anders erzogen und ausgebildet. Der Andere hat eine andere Aufnahmefähigkeit, Aufmerksamkeit und Widerstandsfähigkeit. Es ist eine Kunst zu wissen, was meinem Nächsten wehtut und was ihn erfreut.
  3. Textfeld: Abbildung 5: die einzig logische Konsequenz - natürliche Immunität ist noch immer die beste Waffe und benötigt ein FUNKTIONIERENDES IMMUNSYSTEMEin Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte BeschreibungDer dritte Grundsatz der Nächstenliebe ist „Heilen“. Die Grundlage der Liebe meines Nächsten ist das Wohlwollen ihm gegenüber, Empathie, Zuneigung, Bedürfnis ihn/sie zu beglücken. Beim „Heilen“ geht es um die Fähigkeit, dem Anderen zuzuhören und ihn verstehen zu können. Erst dann, wenn ich seine körperlichen, psychischen und seelischen „Verwundungen“ kenne, kann ich versuchen, sie mit aufbauenden Worten, zärtlichen Gesten und guten Taten zu heilen.

Heilen hat mit „Heil“ zu tun,

also mit Gesundheit, Wohl, Glück aber auch mit Erlösung und Seligkeit.

Durch „Heilen“ geschieht „Heiligung“

Billy muß es ja wissen – als Chef der GEDI, GAVI und soooo viel Impferfahrung in den unterschiedlichsten Ländern!!!
: fachkundige Medizinier (u.a. seine Es-Frau) warnen vor dieser Person und rufen zur Vorsicht auf.
Niemand sollte von seinen Mitmenschen etwas verlangen oder gar fordern, was die Person NICHT BEREIT IST, selbst zu leisten – das nennt sich auch RESPEKT

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