Bill Gates

Bill Gates will das Bevölkerungswachstum durch Impfungen reduzieren. Wer es immer noch nicht glaubt, sollte dieses Video dringend anschauen!

In Kenia hat Gates schon ausprobiert, wie das funktioniert. Dort hat er Menschen ohne deren Kenntnis bzw. Erlaubnis im Zuge einer Impfung zwangssterilisiert. Er ist kein Wohltäter, sondern ein Psychopath!

PLantemic – Clip 14

KBV-Papier bestätigt 2,5 Mio. Patienten mit Impfnebenwirkungen

Als der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 21. März tagte, konnte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, die Frage nach der Anzahl der Nebenwirkungen nicht beantworten. Knapp drei Monate vergingen, bis die Antwort vorlag. Das Ergebnis ist alles andere als erfreulich

Ein Dokument mit Sprengstoff dürfte in Kürze die ganze Impfkampagne der Bundesregierung ins Wanken bringen. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 21. März hatte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert den Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, nach der Patientenzahl befragt, die sich aufgrund von Beschwerden nach einer COVID-Impfung in ärztliche Behandlung begeben haben. Der KBV-Chef musste zunächst passen und versprach, die Zahlen zu Impfnebenwirkungen nachzuliefern. Nun liegt der Epoch Times ein dreiseitiges Dokument vor, das an Brisanz kaum zu überbieten ist. Denn das Dokument gibt dem entlassenen BKK ProVita-Chef mit seinen Hochrechnungen recht: Fast 2,5 Millionen Menschen haben nach einer COVID-Impfung einen Arzt aufgesucht. Und das sind lediglich die Zahlen bis Ende 2021.

Aus dem Papier ist ersichtlich, dass im Jahr 2021 insgesamt 2.487.526 Patienten mit Impfnebenwirkungen behandelt wurden – ganz anders im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts. Dort sind mit Stand 31. Dezember lediglich 244.576 „Verdachtsfälle einer Nebenwirkung“ nach einer COVID-Impfung erfasst.

Die Anzahl der im Jahr 2021 verabreichten COVID-Impfungen wird von der KBV mit 172.062.925 angegeben. Demnach führte statistisch gesehen jede 69. Impfung zu einem Arztbesuch, wobei die Schwere der behandelten unerwünschten Wirkung nicht bekannt ist. Es kann sich hierbei also beispielsweise um eine Myokarditis oder nur eine schmerzhafte Rötung an der Einstichstelle handeln.

Zehnmal mehr Impfnebenwirkungen als dem PEI bekannt

Interessanterweise taucht exakt dieselbe Zahl Impfungen auch im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 4. Mai 2022 auf. Dort heißt es:

Vom 27.12.2020 bis zum 31.03.2022 wurden in Deutschland insgesamt 172.062.925 Impfungen zum Schutz vor COVID-19 durchgeführt.

Wie dieselbe Zahl nun in den KBV-Bericht kommt, ist unklar. Die Epoch Times wies die KBV auf diese Unstimmigkeit hin. Auf die Frage, wie die KBV auf diese Zahl für das Jahr 2021 kommt, hieß es seitens des KBV-Pressesprechers Roland Stahl kurzerhand: „Wir haben ja das PEI als Quelle angegeben. Bitte dort nachfragen.“

Nach offiziellen Mitteilungen des PEI wurden bis Ende Dezember 2021 rund 149 Millionen Impfungen an etwa 60 Millionen Menschen verabreicht. Setzt man nun diese Zahl ins Verhältnis mit den von der KBV gemeldeten Patienten mit Nebenwirkungen, so führte bereits jede 60. verabreichte Impfdosis zu einem Arztbesuch. Bezogen auf die Anzahl der Geimpften ließ sich sogar jeder 24. aufgrund von Impfnebenwirkungen ärztlich behandeln. Das entspricht 1,7 Prozent der verabreichten Impfdosen beziehungsweise 4,1 Prozent der Geimpften.

Laut PEI hingegen liegt die Melderate für Nebenwirkungen bei 1,7 Promille, also 1,7 Fälle auf 1.000 Impfdosen. Diesen Wert müsste man bei durchschnittlich zwei Impfdosen pro Person verdoppeln. Mit anderen Worten: Ärzte behandelten zehnmal mehr Nebenwirkungen, als dem PEI Verdachtsfälle bekannt sind.

Millionen verschwundene Impfungen

Aber das sind nicht die einzigen Auffälligkeiten in dem KBV-Dokument. Auch die Anzahl der Impfungen in den Vorjahren (ohne COVID-Impfung) werfen Fragen auf. Wie der Datenexperte Tom Lausen gegenüber Epoch Times mitteilte, liegen die im „vertragsärztlichen Bereich“ angegebenen Impfungen weit unter den tatsächlich verabreichten Impfungen. Das geht aus dem Arzneimittel-Atlas, einer Website, die für Transparenz in Bezug auf Impfungen sorgt, hervor.

Laut KBV zählen zu dem Begriff „vertragsärztlich“ niedergelassene Hausärzte und Fachärzte in Praxen, während es sich bei „nicht vertragsärztlich“ um Impfzentren, Krankenhäuser, Betriebsärzte und Privatärzte handelt.

Bei Gegenüberstellung der Zahlen von KBV und Arzneimittel-Atlas ergibt sich folgendes Bild:

Foto: ts/Epoch Times; Daten: BKV, Arzneimittel-Atlas

„Also nicht nur für das Jahr 2021 bei den COVID-Impfungen, sondern auch rückblickend auf die Impfungen bis ins Jahr 2016 ergibt sich eine gravierende Abweichung in Millionenhöhe. Dadurch verschiebt sich das Verhältnis der Nebenwirkungen zu den Impfungen noch deutlicher“, erklärte Tom Lausen gegenüber Epoch Times. „Da mehr geimpft wurde, ist der prozentuale Anteil von Nebenwirkungen bei den üblichen Impfungen geringer. Anders als bei den COVID-Impfstoffen. Da die Zahl der Impfungen niedriger als von der KBV angegeben ist, liegt der Anteil an Nebenwirkungen höher.“

Nach wie vor sei die Auflistung damit intransparent, kritisiert Lausen. Was passiere beispielsweise, wenn ein Patient jeweils nach der zweiten und dritten Impfung sich wegen einer Nebenwirkung an den Arzt wandte? „Dann hätte sich die Anzahl der gemeldeten Impfnebenwirkungen verdoppelt, aber die Anzahl der Patienten bleibt gleich. Ob und wie das bei der KBV berücksichtigt wird, ist mir schleierhaft“, so Lausen.

Auswertung der Pfizerstudie ergibt: Wirksamkeit gleich NULL

Die britische Expertengruppe HART (Health Advisory and Recovery Team) hat sich mit den Pfizer-Studiendokumenten befasst, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in den USA freigegeben werden mussten, und festgestellt, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs in der Studie nach den eigenen Antikörperdaten von Pfizer massiv überbewertet wurde und offenbar sogar bei Null liegt.

HART ist eine Gruppe hochqualifizierter britischer Ärzte, Wissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler, Psychologen und anderer akademischer Experten. Sie haben sich zusammengeschlossen, weil sie gemeinsame Bedenken hinsichtlich der Politik und der Empfehlungen zur COVID-19-Pandemie haben.

Während die offiziellen Ergebnisse nur acht PCR-positive „Fälle“ in der Impfstoffgruppe ergaben, zeigen die Antikörpertests von Pfizer, dass tatsächlich 75 Personen in der geimpften Gruppe eine Serokonversion (Entwicklung von Antikörpern des Typs N) durchmachten, was bedeutet, dass es unter den Geimpften tatsächlich 75 „Fälle“ von Covid gab, nicht nur acht.

Das allein würde die Wirksamkeit um die Hälfte reduzieren. HART weist jedoch darauf hin, dass mit dem Moderna mRNA-Impfstoff gezeigt wurde, dass nur etwa 40 % der Geimpften, die später eine symptomatische PCR-positive Covid-„Durchbruch“-Infektion haben, Antikörper vom Typ N entwickeln, was auf die Immunprägung („Antigenerbsünde“) durch den Impfstoff zurückzuführen ist, die Antikörper vom Typ S (die gegen das Spike-Protein gerichtet sind) begünstigt. Geht man davon aus, dass dies auch für den mRNA-Impfstoff von Pfizer gilt, bedeutet dies, dass die 75 seropositiven Personen nur etwa 40 % der Gesamtzahl der Covid-Infizierten ausmachen, was zu einer geschätzten Gesamtzahl von 188 Covid-‚Fällen‘ in der Impfstoffgruppe führt – mehr als die 165 in der ungeimpften Gruppe, was auf eine Null-Wirksamkeit des Impfstoffs oder Schlimmeres schließen lässt.

Wie ist Pfizer mit der Behauptung durchgekommen, dass es nur acht Covid-Fälle in der geimpften Gruppe gab? Hauptsächlich dadurch, dass PCR-positive Fälle bei den Geimpften bis sieben Tage nach der zweiten Dosis ausgeschlossen wurden. Das Problem dabei ist, dass, da Covid-Wellen in der Regel nur 10-20 % der Bevölkerung infizieren, offensichtlich nicht jeder gleichermaßen für das Virus empfänglich ist. Das heißt, wenn sich diejenigen, die in der Impfstoffgruppe am anfälligsten für das Virus sind, in den Wochen vor der „vollständigen Impfung“ anstecken und daher nicht zu den „Fällen“ der Impfstoffgruppe gezählt werden, werden die in der Impfstoffgruppe der Studie verbleibenden Personen in erster Linie diejenigen sein, die weniger anfällig für das Virus sind, so dass die Studie unter einer Verzerrung der Überlebenden leidet und die Wirksamkeit übertrieben wird.

HART erklärt:

Pfizer legte in seinem Protokoll fest, dass die Wirksamkeit auf der Grundlage von PCR-positiven Testergebnissen bei symptomatischen Personen und, als sekundäres Maß, auf der Grundlage von N-Antikörperspiegeln, die zeigen, wer infiziert war, gemessen werden würde.

Pfizer entschied sich, PCR-positive Ergebnisse zu ignorieren, selbst bei symptomatischen Personen, wenn sie im Monat vor „sieben Tagen nach der zweiten Dosis“ auftraten. Der Antikörpertest ist jedoch ein Maß dafür, wer Covid während des gesamten Studienzeitraums erhalten hat. Bedenken hinsichtlich einer höheren Inzidenz in der ersten Zeit nach der Verabreichung oder einer illusorischen Wirksamkeit eines Medikaments, das das Auftreten von Fällen verfrüht, anstatt sie zu verhindern, würden durch die Messung der Anzahl der Personen, die Antikörper entwickelt haben, ausgeräumt werden.

In der ursprünglichen Studie wurde behauptet, dass es nur acht symptomatische PCR-positive „Fälle“ in der behandelten Gruppe gab, gegenüber 162 in der Placebo-Gruppe. Das Diagramm sah immer seltsam aus – wie konnte der Behandlungsarm eine so dramatische Abflachung zur Horizontalen hin aufweisen?

In der Placebo-Gruppe gab es 165 Personen, die zu Beginn der Studie negative Antikörper aufwiesen, aber im Laufe der Studie positiv wurden. Diese Zahl stimmt ziemlich genau mit den 165 Personen überein, die durch PCR-Tests positiv waren. In der Impfstoffgruppe waren es jedoch 75, also weit mehr als die acht, die der PCR-Test ergab. Das würde bedeuten, dass die Behandlung das Infektionsrisiko nur um etwa die Hälfte der behaupteten 95 % reduzierte.

Nur 40 % der Personen, die Moderna erhalten hatten, bildeten nach einer symptomatischen, PCR-positiven Infektion N-Antikörper. Die Produkte von Moderna und Pfizer ähneln sich im Hinblick auf den Wirkmechanismus sehr, so dass es nicht unvernünftig ist anzunehmen, dass ein ähnliches Problem auch bei Pfizer zu beobachten wäre.

Sollte dies der Fall sein, dann wäre die Zahl von 75 nur ein Bruchteil der Personen in der Behandlungsgruppe, die sich infiziert haben. Unter der Annahme, dass die Zahl von 40 % zutrifft, würde dies bedeuten, dass die Impfung von Pfizer über den gesamten Zeitraum von der ersten Injektion bis zum Ende der Studie keine Wirksamkeit gegen das Infektionsrisiko gezeigt hat.

Augusto Roux war ein Patient, der für die Studie in Buenos Aires rekrutiert wurde. Er wurde 3 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis des Impfstoffs mit Perikarditis ins Krankenhaus eingeliefert. In den Studienunterlagen wurde dies jedoch als „bilaterale Lungenentzündung“ beschrieben. Das bedeutete, dass Pfizer zwar behaupten konnte, es handele sich um Covid, es aber nicht in die Wirksamkeitszahlen einfloss, weil kein positiver Test vorlag, um ihn als „Fall“ bezeichnen zu können. Als er versuchte, herauszufinden, ob er den Impfstoff oder ein Placebo erhalten hatte, wurde er von den Studienmitarbeitern bei Pfizer als Patient mit psychischen Problemen eingestuft.

Nebenwirkungen des COVID-Impfstoffs sind wie eine Atombombe

Der US-amerikanische Pathologe Dr. Ryan Cole sagte auf der Better Way Conference des World Council for Health, die Nebenwirkungen des COVID-Impfstoffs seien wie eine Atombombe.
Die potenziellen Nebenwirkungen des COVID-Impfstoffs, so ein amerikanischer Pathologe, seien wie eine „Atombombe“, und zwar dank einer „Plattform aus Lipid-Nanopartikeln“, die „noch nie zuvor nachgewiesen wurde“.
Dr. Ryan Cole sprach am 4. Juni auf der Konferenz des World Council for Health Better Way mit Bright Light News und teilte seine medizinische Sichtweise zu den Problemen mit, die er als Folge der Verwendung des COVID-Impfstoffs gesehen hat.
„Jeder hört von Myokarditis“, sagte er. „Was sie nicht hören, ist, dass ein Lipid-Nanopartikel plus eine modifizierte Gensequenz eine Atombombe ist.“
„Es geht nicht nur darum, dass diese COVID-Spritze für Menschen gefährlich ist, sondern um diese Plattform aus Lipid-Nanopartikel plus Gensequenz, die noch nie zuvor nachgewiesen wurde.“
Cole verglich die Lipid-Nanopartikel-Plattform mit „Knoblauch, wenn man ihn einmal in den Arm gesteckt hat, kann er überall in den Körper gelangen.“ Aus diesem Grund „kann es das Gehirn schädigen“, fügte er hinzu.
Lipid-Nanopartikel „wurden ursprünglich entwickelt, um Chemotherapie oder potenzielle Genwirkstoffe ins Gehirn zu bringen“, so Cole.
Er fragte: „Wo soll sich ein Giftstoff nicht vermehren?“ „In Ihrem Gehirn.“
Laut Cole hat dies zu einer „Immunsuppression“ geführt, was sich in einem Anstieg der „Krebsraten aufgrund dieser Immunsuppression“ zeigt.

Der Spike-Protein-Mechanismus der mRNA-Spritzen, der mit Blutgerinnseln, Herz- und Hirnschäden sowie potenziellen Risiken für stillende Kinder und die Fruchtbarkeit in Verbindung gebracht wird, ist für Cole besonders besorgniserregend.
Der Impfstoff wird außerdem „für ein Virus verwendet, das nicht mehr existiert“, so Cole. Er bezog sich dabei auf das „Wuhan“-Virus, den angeblich ersten COVID-Stamm.
„Wuhan gibt es nicht mehr, Omikron ist da“, sagte er. „Die Impfungen sind jetzt nur noch ein Risiko, kein Nutzen.“
„Impfstoffe gegen Coronaviren haben nie funktioniert“, fügte er hinzu.
Cole ist besorgt über „dauerhafte Organschäden bei Menschen“, die durch Impfstoffe verursacht werden. Er ist auch besorgt über die möglichen Auswirkungen der Impfung auf Kinder und die Fruchtbarkeit von Frauen.
„Die Kinder bekommen diese Nadel mit diesem Gen in den Arm…“, sagte Cole.
„Falsche Spritze, falsches Protein, falscher Virus…“, fuhr er fort.
„Wir wissen nicht einmal, wo es landen wird, [aber] wir wissen, dass es in ihren Eierstöcken landet.“
„Es war nie sicher in der Schwangerschaft“, fügte er hinzu. „Man wendet eine experimentelle Therapieform niemals bei Frauen an, solange sie nicht als sicher erwiesen ist.
„Diese [Impfstoffe] waren in der Schwangerschaft nie sicher und werden es auch nie sein.
Cole bezeichnete die Bemühungen um die Impfung von Müttern und Kindern, die er für unverantwortlich hält, als „kriminelle Handlungen, die an der Menschheit begangen werden.“

Quelle: https://uncutnews.ch/us-pathologe-nebenwirkungen-des-covid-impfstoffs-sind-wie-eine-atombombe/

Merkel-Dinner mit Karlsruher Richtern

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland (50, CDU), war bei der Kanzlerin essen, als noch ein Verfahren gegen die Corona-Notbremse lief.

Das Bundesverfassungsgericht bekommt Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht. Und zwar vom Verwaltungsgericht Karlsruhe! Es bescheinigt dem höchsten deutschen Gericht, nicht ausreichend auf Fragen von Journalisten geantwortet zu haben.

Hier lesen und hören Sie den Bericht:

?? https://www.bild.de/politik/inland/politik/merkel-dinner-mit-verfassungsrichtern-bild-klatsche-fuer-karlsruhe-80431728.bild.html

Kommentar: Dass wir das noch erleben dürfen: Dem Bundesverfassungsgericht wird vom Verwaltungsgericht Karlsruhe bescheinigt, die Presse zu ignoriert zu haben.
Es lag auf der Hand, dass von interessierter Presse nach dem Kanzlerdinner mit dem Bundesverfassungsgericht am 30.06.2021, bei dem die Corona Politik erörtert wurde, dieses Treffen thematisiert wurde, da es während des laufenden Verfahrens beim BVerfG stattgefunden hat. Da keinerlei Auskünfte über den Inhalt die Gespräche erteilt wurden, hat Jeder – wohl zu Recht – Einflussnahme und Absprachen vermutet unter dem Motto „keine Antwort ist auch eine Antwort“. Durch dieses Verhalten der Regierung und des Bundesverfassungsgerichts hat unsere Demokratie großen Schaden genommen.

In dem Verfahren einer BILD-Journalistin gegen das BVerfG ging es der Sache nach nur noch um Kosten. Doch dabei stellte das VG Karlsruhe fest, dass das BVerfG Fragen zum Abendessen der Richter mit Angela Merkel zu Unrecht nicht beantwortet hat.

„Über Karlsruhe ist nur der blaue Himmel.“ Diese Konrad Adenauer zugeschriebene Äußerung nach einer für ihn unliebsamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gilt in Zeiten supranationaler europäischer Gerichte nicht mehr durchgehend. Aber von deutschen Gerichten muss sich das BVerfG nichts sagen lassen, jedenfalls, was seine Rechtsprechung angeht.

Anders sieht es aus, wenn das BVerfG selbst – etwa wegen seiner Justizverwaltungstätigkeit – verklagt wird. In diesem Fall entscheiden einfache Gerichte über die Rechtmäßigkeit seines Handelns. So jüngst das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe. Es entschied mit Beschluss vom 14. Juni 2022 (Az. 4 K 233/22), dass das BVerfG der Journalistin Lydia Rosenfelder, die für Bild und Bild am Sonntag arbeitet, vorgerichtlich Fragen hätte beantworten müssen. Hintergrund des Verfahrens waren Fragen von Rosenfelder an das BVerfG zum gemeinsamen Abendessen von Verfassungsrichter:innen mit Angela Merkel und Bundesminister:innen am 30. Juni 2021. 

Befangenheitsanträge nach Abendessen zwischen Richtern und Regierung

Obwohl derartige Abendessen mitsamt Vorträgen als Austausch zweier staatlicher Institutionen schon lange Tradition haben, sorgte die Veranstaltung im Sommer 2021 für Kritik. Denn dort wurde auf Initiative von Gerichtspräsident Stephan Harbarth die Agenda umgeplant und das Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ aufgenommen – eine typische Problematik von Corona-Maßnahmen auch der Bundesregierung. Zu diesem Zeitpunkt waren gegen die Maßnahmen mehrere hundert Verfahren anhängig. In einer LTO vorliegenden Terminvorbereitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV, jetzt BMJ) hieß es, das Tischgespräch diene dazu, „einander die jeweilige institutionelle Perspektive verständlicher zu machen“. Hinweise des BVerfG zu laufenden Verfahren erwartete das BMJV indes nicht. Das BVerfG werde konkrete Äußerungen meiden, „um auch nur den Anschein zu vermeiden, hier werde mit der Bundesregierung unter Ausschluss der übrigen Verfahrensbeteiligten ‚gekungelt'“. Das Kanzleramt stufte das Thema zwar als grundsätzlich geeignet ein, hatte jedoch aufgrund der zeitnahen Entscheidung des BVerfG in Sachen Bundesnotbremse und einem weiteren Thema mit Aktualitätsbezug laut Aktenlage Bedenken („allerdings berühren beide Themen auch aktuelle Streitpunkte“).

Doch das Thema blieb. Am Abend hielt Verfassungsrichterin Susanne Baer einen abstrakten Vortrag hierzu, die ehemalige Justizministerin Christine Lambrecht referierte konkret zu politischen Unsicherheiten während der Coronakrise.

Nach Bekanntwerden dieses Vorgangs wurden von den Beschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnotbremse, vertreten durch Rechtsanwalt Nico Härting, Befangenheitsanträge gegen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Richterin Susanne Baer gestellt. Diese stützten sich u.a. darauf, dass ein Austausch über die Thematik zwar mit der Bundesregierung, mangels mündlicher Verhandlung aber nicht mit den Beschwerdeführern stattgefunden habe. Die Anträge wurden im Oktober 2021 zurückgewiesen.

Journalistin geht Verdacht der Geheimhaltung nach und will Auskünfte vom BVerfG

Journalistin Rosenfelder recherchierte zu dem Vorgang. Sie interessierte sich für den Inhalt der Rede von Richterin Baer und nähere Umstände der Umplanung des Abends durch Gerichtspräsident Harbarth. Dabei folgte sie dem Verdacht, dass entsprechende Informationen vom BVerfG unter Verschluss gehalten wurden. Denn in der vom BVerfG hierzu an einen anderen Journalisten herausgegebenen Akte, die Rosenfelder vorlag, befanden sich weder der Vortrag von Richterin Baer noch Informationen über die Umplanung des Abends. Die Akte enthielt vom 5. Juni bis zum Zeitpunkt des Abendessens am 30. Juni nur einen Vermerk zur Reiseplanung. Den Verdacht Rosenfelders steigerte dabei der Umstand, dass sich ein Dankesschreiben des Gerichtspräsidenten zwar in den Akten des Kanzleramts, nicht aber in der vom BVerfG herausgegebenen Akte befand.

Es begann ein Fragemarathon mit für die Journalistin unbefriedigendem Ergebnis. Als erstes bat Rosenfelder am 22. Oktober 2021 das BVerfG darum, den Inhalt des Kurzvortrages der Verfassungsrichterin Susanne Baer zu erfahren, den diese auf dem Abendessen gehalten hatte. Daraufhin wurde ihr am 25. Oktober 2021 von der Pressestelle des BVerfG mitgeteilt, dass zum Kurzvortrag keine Hand- oder Nebenakten vorlägen. Nachfragen am 2. November 2021 dazu, ob es Zuarbeiten zur Rede von Frau Baer gegeben habe und warum in der Akte des BVerfG nicht vermerkt sei, dass Themenvorschläge für das Abendessen vom Gerichtspräsidenten stammten, beantwortete die Pressestelle mit der Floskel: „Ich verweise auf unsere bisherige Korrespondenz.“

Bundesverfassungsgericht verweigert Auskunft und schickt immer die gleiche Antwort

Diese Formulierung wurde sodann zur Standardantwort mit der das Gericht die Fragen der Journalistin jedes Mal aufs Neue ins Leere laufen ließ. Ihre Fragen wurden nicht beantwortet, auch nicht erklärt, warum keine Antwort erfolgte, stattdessen auf eine vorangegangene Korrespondenz Bezug genommen, die mit den Fragen nichts zu tun hatte.

So geschah es auch bei der nächsten Anfrage Rosenfelders am 4. November 2021: Gibt es eine Aktenordnung beim BVerfG?“, „Gibt es eine Unterscheidung zwischen Verfahrensakten und Verwaltungsvorgängen?“, „Woher kommt die zeitliche Lücke in der Akte?“, „Sind Bestimmungen über Aktenordnung im Zusammenhang mit dem Kanzlerdinner eingehalten worden?“ Antwort jeweils: „Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz.“ Besonders kafkaesk: Auch auf die Frage: „Auf welche ‚bisherige Korrespondenz‘ nehmen Sie hier Bezug?“, erhielt Rosenfelder am 10. November die Antwort: „Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz.“

Erst als sie den Rechtsweg bestreitet …

Gleiches Spiel bei fünf weiteren Fragen der Journalistin vom 1. Dezember 2021 zum Fragekomplex des nicht in die Akte aufgenommenen Briefs von Harbarth an Merkel. Antwort am 2. Dezember: „Ich nehme Bezug auf die bisherige Korrespondenz.“ Schließlich stellte sie mit Schreiben vom 17. Januar 2022 unter Verweis auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch neun weitere Fragen an das BVerfG, die vorherige Anfragen teilweise zusammenfassten. Zudem fragte Rosenfelder u.a. nach einer Verschriftlichung der anlässlich des Abendessens geführten Gespräche, nach Verantwortlichkeiten für die Planung des Treffens und den Rechercheumfang bei der Beantwortung ihrer vorangegangenen Fragen seitens des BVerfG. Die Antwort einen Tag später: „Ich nehme Bezug auf die vorangegangene Korrespondenz.“

Die Bild-Journalistin machte nun ernst und beantragte vor dem VG Karlsruhe, vertreten durch Partsch & Partner Rechtsanwälte, den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Beantwortung der Fragen. Rechtsgrundlage hierfür ist eine Norm, mit der sich die BVerfG an sich besonders gut auskennt: Die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Aus diesem folgt nach ständiger Rechtsprechung – allerdings nicht des Bundesverfassungs-, sondern des Bundesverwaltungsgerichts – ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch, den Medienangehörige auch gegen Bundesgerichte geltend machen können. Diese müssen auf Tatsachenfragen antworten, sofern keine Ausnahmefälle wie etwa Sicherheits- oder überwiegende Geheimhaltungsinteressen greifen.

… antwortet das BVerfG auf die die meisten Fragen

Nachdem die Journalistin den Auskunftsantrag bei Gericht eingereicht hatte, wurde das BVerfG plötzlich auskunftsfreudiger. Es ließ im Verfahren sechs Fragen anwaltlich durch ihre Prozessbevollmächtigten, die Kanzlei Dolde Mayen & Partner, beantworten. Unter anderem wurde in den LTO vorliegenden Schriftsätzen mitgeteilt, dass sich ein Brief von Harbarth an Merkel nicht in den Handakten befand, da er wegen eines Büroversehen falsch einsortiert worden sei. Den Brief übermittelte das BVerfG auch als Anlage. Weiter antwortete das BVerfG, dass die Protokollabteilung die zuständige Stelle für die Organisation des Besuchs war, eine Verschriftlichung von Gesprächen beim Abendessen nicht erfolgt sei und sämtliche bekannte Dokumente zum fraglichen Anlass vorgelegt worden seien. Somit wurde nach Auskunft des BVerfG die Akte nicht manipuliert und es wurden auch keine weiteren amtlichen Dokumente zurückgehalten.

Bundesverfassungsgericht wollte Kosten nicht tragen

Doch rechtlich etwas falsch gemacht zu haben, räumte das BVerfG nicht ein. Nach beidseitiger Erledigungserklärung beantragte es vielmehr, der Journalistin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Zwar bestritt das Gericht den Auskunftsanspruch nicht per se, doch die Antragstellung sei „verfrüht“ gewesen, da das BVerfG über den Auskunftsanspruch noch nicht entschieden habe.

Zudem ließ das BVerfG vortragen, dass kein Anordnungsgrund bestehe. Hintergrund: Journalisten müssen, wenn sie im einstweiligen Rechtsschutz Antworten von Behörden begehren, wegen der Vorwegnahme der Hauptsache ein gesteigertes öffentliches Interesse und einen starken Gegenwartsbezug geltend machen. Das BVerfG argumentierte, diese Voraussetzungen lägen nicht vor. Denn Angela Merkel sei nicht mehr im Amt, womit auch die von der Journalistin behauptete „besondere politische Brisanz“ nicht bestehe.

VG Karlsruhe entscheidet inzident in der Sache und gegen das BVerfG

Da eine beidseitige Erledigungserklärung vorlag, musste das Verwaltungsgericht Karlsruhe nur noch über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO) entscheiden, wobei es unter summarischer Prüfung die Erfolgsaussichten des ursprünglichen Antrags prüfte und damit Gelegenheit hatte, sich in der Sache zu äußern.

Dabei stellte es fest, dass entgegen dem Einwand des BVerfG die Antragsstellung nicht verfrüht gewesen sei, sondern ein Rechtsschutzbedürfnis für diese bestanden habe. Denn das BVerfG habe „lediglich auf die bisherige Korrespondenz (verwiesen), ohne auf die Fragen im Einzelnen einzugehen“. Dass noch eine Beantwortung der Fragen im Raum gestanden habe, sei für die Journalistin nicht ersichtlich gewesen.

Ein Anordnungsgrund liege ebenfalls vor. Einerseits bestünde an Zusammenhängen der Coronapolitik der Bundesregierung und anhängigen Gerichtsverfahren ein gesteigertes öffentliches Interesse. Zudem sei wegen der zeitlich noch relativ kurz zurückliegenden Entscheidung des BVerfG zur Bundesnotbremse sowie der damit einhergehenden Berichterstattung zu den Befangenheitsanträgen gegen Richter auch ein fortdauernder Gegenwartsbezug gegeben. Ein Eilverfahren sei statthaft, da der Sachverhalt mit zunehmendem Zeitablauf im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens an Bedeutung und Nachrichtenwert verloren hätte.

BVerfG muss Kosten überwiegend tragen

Der Sache nach sei das BVerfG dem Vorliegen eines Auskunftsanspruchs „in materiell-rechtlicher Hinsicht in Bezug auf sechs Fragen auch nicht substantiiert entgegengetreten“. Im Hinblick auf weitere drei Fragen kam das VG Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass u.a. wegen der unkonkreten Reichweite der Fragen kein Auskunftsanspruch bestanden habe. Im Ergebnis muss das BVerfG nun 2/3 und die Journalistin 1/3 der Kosten tragen.

LTO wollte vom BVerfG wissen, warum die Fragen der Journalistin Rosenfelder nicht vorgerichtlich, sondern erst nach Einschalten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe beantwortetet wurden. Eine entsprechende Anfrage blieb unbeantwortet.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-karlsruhe-bverfg-presseanfrage-auskuenfte-bild-auskunftsanspruch-kosten-klage-rosenfelder/

Corona-Impfstoffe enthalten Graphenoxide

In Spanien wurde zweifelsfrei nachgewiesen, dass Corona-Impfstoffe Graphenoxide enthalten— Deutsche Untertitel durch La Quinta Columna

Die Listen der Inhaltsstoffe, aufgrund derer unter anderem die Notfallzulassungen erworben wurden, stimmt mit den tatsächlich nachgewiesenen Inhaltsstoffen der Impfstoffe gar nicht überein.

Es sind flächendeckend gelogen und betrogen worden und den Menschen wurden mit falschen Versprechungen und dreisten Lügen experimentelle Substanzen injiziert.

Studien zu SideEffects

Akute Myokarditis nach Gabe des BNT162b2 Impfstoff gegen COVID-19

Adenovirale Vektor-DNA- und SARS-CoV-2-mRNA-basierte Covid-19-Impfstoffe: Mögliche Integration in das menschliche Genom – Werden adenovirale Gene in vektorbasierten Impfstoffen exprimiert?

Guillain-Barré-Syndrom nach der ersten Dosis von SARS-CoV-2 Impfstoff: Ein zeitliches Ereignis, kein kausaler Zusammenhang

Perikarditis nach Verabreichung des BNT162b2 mRNA-COVID-19-Impfstoff

Kohlendioxid steigt bei Kindern unter der Nase über ein akzeptables Sicherheitsniveau hinaus und Mundbedeckung: Ergebnisse einer experimentellen Messstudie in gesunde Kinder

IfSG: Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises rechtswidrig

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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine bundesweit bedeutsame Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Demnach ist die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen. FOCUS Online erklärt, was die Richter bemängelten und welche Folgen der Beschluss hat.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine weitreichende Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht getroffen. Dabei erklärte es die bisherige Praxis der Gesundheitsämter für „rechtswidrig“, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und ihnen Bußgelder anzudrohen. Der noch unveröffentlichte Beschluss ( Az.: 1 B 28/22) erging am 13. Juni 2022 und liegt FOCUS Online exklusiv vor.

Mit seiner Entscheidung gab das Gericht einer Zahnarzthelferin aus Flensburg recht, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen will. Das zuständige Gesundheitsamt hatte die Frau mit Bescheid vom 28. April 2022 aufgefordert, bis Anfang Juni einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden darf.

n dem Schreiben ordnete das Gesundheitsamt die „sofortige Vollziehung“ des Verwaltungsaktes an. Das bedeutet, dass ein Widerspruch und eine Klage gegen den Bescheid keine „aufschiebende Wirkung“ hätten. Mit dieser Klausel wollen die Behörden erreichen, dass das Verfahren beschleunigt wird und nicht durch langwierige Rechtsbehelfsverfahren ins Stocken gerät.

Quelle:

https://openjur.de/u/2416110.ppdf

Hier die Übersetzung für Nicht-Juristen

Gericht: Bescheide der Gesundheitsämter „rechtswidrig“

Sollte sie der Aufforderung nicht nachkommen, könne sie mit „einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro“ bestraft werden. Weiterhin sei beabsichtigt, der Frau das Betreten sowie die berufliche Tätigkeit in der Zahnarztpraxis zu untersagen.

https://youtu.be/_D5t7wXi1Po

Toxizität von Covid-19 Antigen-Tests

Natriumazid nachgewiesen. Händler verweigern Auskunft. Behörden bleiben untätig.

Wien (OTS) – Sofortige Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung von Medizinprodukten, speziell wenn sie in Kinderhände gelangen. Dies ist die Forderung der Teilnehmer an der Pressekonferenz „Laboranalyse zu Flüssigkeit in Covid-19 Antigen-Tests“, die am 22. September in Wien stattfand. Die teilnehmenden Juristen und Fachexperten präsentierten die Ergebnisse von Laboruntersuchungen und internationale Erkenntnisse über die Inhaltsstoffe von Covid-19-Antigen-Schelltests. Unter notarieller Aufsicht wurden aus zwei in Österreich gebräuchlichen Wohnzimmer-Tests sowie zwei in Schulen verwendeten Testkits Proben entnommen und an eines der größten Testlabors, einem Partner der AGES, zur Prüfung übergeben. Die Ergebnisse dieser ISO-genormten Tests bestätigten die Befürchtungen: die Inhalte der Flüssigkeiten wirken stark toxisch auf menschliche Zellen, greifen sie an, töten sie ab und zersetzen sie.

Gesetzliche Vorgaben ignoriert

Dabei verweigern die Hersteller, Importeure und auch das Bundesministerium auch auf mehrfache Nachfrage möglicherweise rechtswidrig die Auskunft, woraus sich diese Flüssigkeiten zusammensetzen. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern ergibt sich aus der REACH-Verordnung der EU sowie dem Chemikaliengesetz. In den USA haben die Hersteller hingegen Angst vor Milliardenstrafen und langjähriger Haft: Dort wurden die genauen Inhaltsstoffe veröffentlicht. Drei der vier überprüften Produkte enthalten das gefährliche Gift „Natriumazid“. Weitere Giftstoffe in den Testkits müssen auf Basis der vorliegenden Daten dringend vermutet werden.

Keine Untergrenze für die Giftigkeit

In einer Expertise des Toxikologen Prof. Hockertz, hält dieser fest, es gäbe: „klare Hinweise darauf, dass es sich hier um sehr stark immuntoxische und allergieauslösende sowie potentiell genotoxische Substanzen handelt, die in kleinsten Konzentrationen sowohl eine bleibende Kontaktdermatitis auslösen als auch die DNA des Menschen verändern können. Kinder mit diesen Chemikalien alleine hantieren zu lassen ist eine grobe Fahrlässigkeit, da durch unsachgemäße Handhabung die Kinder bleibende immuntoxikologische als auch genotoxische Schäden erleiden können, die späterhin zu starken Hauterkrankungen, Krebs oder metabolischen Erkrankungen führen.“

Gemeinsame Forderung

Die gemeinsame Forderung der Teilnehmer ist es, die Testkits vorerst außer Reichweite von Kindern und Jugendlichen zu halten, also die Schultests bis zur restlosen Klärung des Sachverhalts zu unterlassen. Der BASG wurde zwar zwischenzeitlich von der Regierung per Gesetz verboten, die Tests zu untersuchen. Dieses Gesetz ist bereits ausgelaufen, geprüft wurde seither dennoch nicht. Nun ist es an der Zeit, dringend Klarheit zu schaffen, das ist man den Menschen in Österreich schuldig, die man zu ständigen Tests angehalten hat.

Problematik betrifft alle Menschen

Dabei ist es unerheblich, wie jemand das Risiko durch die Seuche SARS-CoV-2 für sich beurteilt oder welche Position er gegenüber der so genannten „Schutzimpfung“ einnimmt. Jeder Mensch in Österreich hat das Recht, auf die staatlichen Mechanismen vertrauen zu dürfen, dass in den Handel gebrachte medizinische Produkte unbedenklich sind – speziell wenn diese von Ministerien ausgegeben werden. Politisch ist die Frage zu stellen, wie es möglich war, dass die Regierung diesen Schutz der Bevölkerung per Gesetz aushebeln konnte und niemand in der BASG oder AGES nach besten Wissen und Gewissen zum Schutz der Bevölkerung selbst tätig wurde.

Keine Auskunft

Skandalös ist auch, dass viele Inverkehrbringer dieser Tests nicht per E-Mail erreichbar sind, die Kontaktdaten auf den Packungen sind falsch oder gehen ins Leere. Somit kann im Schadensfall (Verschütten, Verschlucken, Einatmen) der Stoffe keine Giftinformation eingeholt werden. Bei der Österreich-Zentrale eines der größten Handelspartner der Regierung handelt es sich um einen Hintereingang im 18. Bezirk in Wien ohne Türschild und Türglocke. Hier wird in Folge zu recherchieren sein, mit welchen Unternehmen die Bundesregierung Deals in der Höhe von hunderten Millionen Euro Steuergeld verabredet und ob alle Ausschreibungs– und Prüfpflichten erfüllt wurden.

Teilnehmer an der Pressekonferenz

Die Pressekonferenz wurde von der Unternehmens-Plattform „Wir-EMUs“ abgehalten, die etwa 1.000 Unternehmer, Ärzte und Anwälte vertritt. Sie steht für eine gemeinschaftliche Haltung in der Gesellschaft. Neben EMU-Sprecher Bernhard Costa sprachen ao. Univ.-Prof. Dr. Johann Missliwetz (Gerichtsmediziner), Dr. MMag. Madeleine Petrovic (ehemalige Bundessprecherin der Grünen und langjährige Nationalratsabgeordnete, Präsidentin Wiener Tierschutzverein), Dr. Mag. Georg Prchlik (Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkt Medizinrecht), Dipl. Päd. Klaus Samhaber, Lehrer an einer MS und stellvertretender Landesobmann FLV OÖ und Florian Machl, Journalist.

Quelle: OTS

Covid-Impfung größter Medizinskandal der Geschichte

Die Covid-Vakzine wurden als „Game-Changer“ beworben – doch sie mutierten zum absoluten Medizinskandal. Renommierte Wissenschaftler aus aller Welt sprachen am Wochenende auf der „Better Way“-Konferenz Klartext und zogen nach mehr als zwei Jahren Corona-Krise ein bedrückendes Fazit. So warnte Prof. Dr. Sucharit Bhakdi eindringlich vor den Folgen der Selbstzerstörung des Immunsystems durch die mRNA-Präparate. Auch die schweren Kollateralschäden durch die evidenzfreien Maßnahmen wurden thematisiert. Trotz allem gibt es Grund zur Zuversicht: Denn die Aufarbeitung hat begonnen – und sie nimmt Fahrt auf, so Organisatorin Dr. Maria Hubmer-Mogg.

Corona-Impfung: Vom “Game-Changer” zum Medizinskandal

Wien (OTS) – Ein Ende der Denkverbote in Wissenschaft, Journalismus und Politik, das fordern die Teilnehmer an der “Better Way” Konferenz, die vergangenes Wochenende in Wien stattfand und an welcher renommierte internationale Wissenschaftler, Medienmacher und Aktivisten aus der ganzen Welt teilnahmen. Sie fühlen sich nach zwei Jahren Corona-Krise einer “Freiheitsbewegung” verbunden – dies im Angesicht der ständigen Zensur und des politischen Drucks, der auf MedizinerInnen und ForscherInnen, aber auch auf JournalistInnen und PolitikerInnen ausgeübt wird.

Quelle: OTS